Kommentar
Der falsche Reiz des Unerlaubten
Es ist schon paradox: Seit Jahren genießen Ärzte größere Freiheiten bei der Werbung für ihre Praxen. Großen Gebrauch von dem errungenen Freiraum machen sie indes nicht - außer in dicht besiedelten Gebieten, in denen die Konkurrenz groß ist. Vorreiter sind hier vor allem Augen- und Zahnärzte sowie plastische Chirurgen.
Gerade die plastischen Chirurgen aber befinden sich nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale auf einem schmalen Grat. Kaufen sie sich in Fernsehbeiträge ein oder bezahlen für Artikel in der Lifestyle-Presse, in denen sie als Experten genannt werden, dann greift schnell das Heilmittelwerbegesetz. Das verbietet die so genannte verkappte Werbung.
Zu Recht! Wer mit seiner medizinischen Kompetenz nicht hinter dem Berg halten muss, der kann auch mit offener Werbung auf seine Praxis oder Klinik aufmerksam machen. Der Hinweis auf die Praxis auf einer Straßenbahn oder einer zentral gelegenen Plakatwand ist ja nur ein Baustein im Praxismarketing-Mix. Wer seriös wirbt, wird dem falschen Reiz des Unerlaubten widerstehen - und so seinen guten Ruf stärken können.
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