Stellungnahmen KBV/BÄK

Digitalgesetz: Ärzteschaft fordert, Nutzen im Blick zu behalten

KBV und BÄK haben in Stellungnahmen auf den Referentenentwurf zum bereits dritten Digitalisierungsgesetz unter Jens Spahn reagiert.

Margarethe UrbanekVon Margarethe Urbanek Veröffentlicht:

Berlin. Die Ärzteschaft plädiert mit Blick auf den Referentenentwurf zum „Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG) dafür, bei Neuerungen immer auch den medizinischen Nutzen im Blick zu haben. Das geht aus Stellungnahmen der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zum dritten Digitalisierungsgesetz aus dem Hause Spahn hervor.

Zur Erinnerung: Am 15. November hatte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zum DVPMG vorgelegt. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Es hat unter anderem zum Ziel:

  • die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen auszubauen,
  • digitale Pflegeanwendungen in die Erstattungsfähigkeit zu bringen, weitere Anwendungen in die elektronische Patientenakte zu integrieren, oder
  • die Möglichkeiten digitaler Kommunikation auszuweiten.

BÄK-Kritik am Aus der eGK

Die Bundesärztekammer plädiert in erster Linie, bei digitalen Anwendungen den medizinischen Nutzen im Blick zu behalten, um deren Akzeptanz bei Patienten und Ärzten nicht zu gefährden. Dies sei hinsichtlich der im Referentenentwurf formulierten Pläne zum Aus der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) als Speicherort medizinischer Daten nicht der Fall. Dort ist vorgesehen, dass ab 2023 weder der elektronische Medikationsplan noch die Notfalldaten auf der eGK gespeichert werden sollen. Die Daten sollen dann in einer elektronischen Patientenkurzakte gespeichert werden.

Aus Sicht der BÄK würde der „mit einem Notfalldatensatz verfolgte Zweck“ dann nicht mehr erreicht. „Der Notfalldatensatz auf der eGK ist so konzipiert, dass er offline nutzbar ist, d.h. er kann auch im nicht vom Mobilfunk abgedeckten Bereich durch den Arzt bzw. Notfallsanitäter/ Rettungsassistent ausgelesen werden. Dies kann eine nur online verfügbare Patientenkurzakte nicht leisten.“ Der Datenabruf in Notfallsituationen sei jedoch „zweckdienlich“.

Die KBV betont, dass hinsichtlich der Berechtigungs- und Freigabeprozesse darauf zu achten sei, „dass diese für Ärzte so aufwandsarm wie möglich umsetzbar sind“. Darüber hinaus müsste die Vergütung zur Befüllung der elektronischen Patientenkurzakte geregelt werden, da hier ein zusätzlicher Aufwand zu erwartet sei.

KBV lobt Pläne zur Datenschutz-Folgeabschätzung

BÄK und KBV begrüßen, dass im Referentenentwurf eine Regelung zur Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) in Sicht ist. Wiederholt hatte die KBV im Vorfeld bereits gefordert, dass die mit der Telematik-Infrastruktur verbundene DSFA nicht  auf die Ärzte verlagert werden dürfe. Stattdessen müsse sie  durch den Gesetzgeber geregelt werden.  

In der dem Referentenentwurf beiliegenden DSFA ist nachzulesen, dass „die korrekte Nutzung einer zugelassenen Komponente der dezentralen Infrastruktur der Telematikinfrastruktur keine Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen (birgt), sofern die Komponenten vom Leistungserbringer gemäß Betriebshandbuch betrieben werden.“

Darüber hinaus muss, so die BÄK in ihrer Stellungnahme, auch geregelt werden, dass „Ärzte keine Verantwortung trifft, für Datenpannen und Störungen einzutreten, die sie tatsächlich nicht zu vertreten haben, soweit es sich bei Komponenten der TI um für sie nicht berechenbare dezentrale technische Systeme oder Bestandteilte handelt.“ Damit entfiele auch die Pflicht zur Vornahme einer DSFA in Bezug auf solche Komponenten.

BÄK fordert Evaluation

Die Bundesärztekammer fordert in ihrer Stellungnahme außerdem, die rechtlichen Grundlagen für eine Evaluation der digitalen Neuausrichtung des Gesundheitswesens zu schaffen – vor allem angesichts der geplanten massiven und nachhaltigen Veränderungen des Gesundheitswesens und den damit einhergehenden Investitionen in Milliardenhöhe. Ein Nachjustieren getroffener Entscheidungen sei nur dann möglich, wenn man die Auswirkungen kontinuierlich monitoren und evaluieren würde.

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