Drittes Digitalisierungsgesetz

Hat die eGK schon wieder ausgedient?

Neue E-Health-Pläne aus dem Hause Spahn: Ab 2022 sollen alle kartenbasierten Anwendungen durch andere Technik ersetzt werden. Vorgesehen ist auch eine EU-Erweiterung der TI.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Digitaloffensive in der Medizin. Neue Pläne von Jens Spahn.

Digitaloffensive die Dritte. Gesundheitsminister Jens Spahn ist mit seinem Latein noch nicht am Ende.

© alphaspirit / Fotolia

Berlin. Die Digitalisierung der medizinischen Versorgung voranzubringen, steht auf der Agenda des amtierenden Gesundheitsministers ganz oben – Coronakrise hin oder her. Nach dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) und dem am Dienstag in Kraft getretenen Patientendatenschutzgesetz (PDSG) rückt nun schon das dritte Gesetzgebungsverfahren zur Sache in Sichtweite.

Lesen Sie dazu auch das Update

Noch handelt es sich nur um ein Arbeitspapier aus dem BMG, das ungewohnt nüchtern mit „Digitalisierungsgesetz“ überschrieben ist und die inhaltlichen Schwerpunkte umreißt. Mit einer Entwurfsvorlage dürfte bald zu rechnen sein, da sich die Legislaturperiode dem Ende zuneigt.

Die jüngsten Pläne in Sachen Digitalisierung erscheinen durchaus ambitioniert: Neben erweiterten Möglichkeiten zur Telemedizin, neuen E-Rezept-Optionen sowie ergänzenden Regularien zur Verordnung, Finanzierung und dem Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen auch weitere Leistungsanbieter an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden sowie – analog zu den Apps auf Rezept in der Medizin – Digitale Pflegeanwendungen („DiPA“) in den Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung Eingang finden.

Grenzüberschreitende Versorgung

Besonders herausfordernd ist der Plan, die Telematikinfratruktur in Richtung EU zu öffnen, um eine grenzüberschreitende Versorgung zu ermöglichen. Als erstes sollen den Plänen zufolge ePA und E-Rezept europatauglich gemacht werden. Mit der EU-Erweiterung der TI solle eine „Stärkung der grenzüberschreitenden Versorgung im Pandemiefall“ einhergehen, heißt es.

Details des Gesetzgebungskonzepts, die nicht zuletzt aus der Perspektive ärztlicher Praxisführung und Investitionsplanung interessant sein dürften:

  • Videosprechstunden sollen auch während der sprechstundenfreien Zeit stattfinden können, aber auf die Praxiszeiten anteilig angerechnet werden.
  • Auch nach ausschließlich telemedizinischer Fernbehandlung soll eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden können.
  • Heilmittelerbringer sollen künftig Leistungen mittels Videokontakt anbieten und auch Hebammen Videosprechstunden abhalten dürfen.
  • Notfallsanitäter und Hilfsmittelerbringer sollen ebenso an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden wie die PKV, um etwa elektronische Rezepte und Krankschreibungen für Privatversicherte digital abzuwickeln.
  • Sämtliche kartenbasierten Anwendungen sollen von anderen Speicher- und Zugriffsarten abgelöst werden. Auf der eGK bleibt demnach künftig nur noch die Krankenversichertennummer gespeichert. Die Organspendeerklärung soll ab 2022 durch Zugriff auf ein, wie es wörtlich heißt, „Organspenderegister“ erfolgen, wobei dieser Zugang auch von der Benutzeroberfläche der ePA aus möglich sein soll, damit Patienten hier ihre Organspendeerklärung abgeben oder ändern können.

Der elektronische Medikationsplan soll ab 2023 in die ePA integriert werden und der Notfalldatensatz durch eine „Patientenkurzakte“ ersetzt werden. Das Versichertenstammdatenmanagment mittels Karte soll ebenfalls ab 2023 entfallen. Die Kassen sollen ihren Versicherten dann auf Wunsch eine „digitale Identität zur Verfügung stellen“. Ärzte und andere Leistungserbringer erhalten ebenfalls eine digitale Identität, wenn sie das wollen.

  • Das E-Rezept wird um die Verordnungsfunktionen Häusliche Krankenpflege und Hilfsmittel erweitert. Digitale Verschreibungsdaten sollen automatisch in die ePA einfließen.
  • Zudem sollen Betäubungsmittelrezepte digitalisiert werden.
Hören Sie dazu auch
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Tag der Privatmedizin 2023

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Verschiedene Gesichter

© Robert Kneschke / stock.adobe.com / generated with AI

Seltene Erkrankungen

GestaltMatcher – Per Gesichtsanalyse zur Orphan Disease-Diagnose

Künstliche Intelligenz gilt auch in der Medizin als Schlüsseltechnologie, mit deren Hilfe zum Beispiel onkologische Erkrankungen stärker personalisiert adressiert werden könnten.

© Kanisorn / stock.adobe.com

EFI-Jahresgutachten 2024 übergeben

KI: Harter Wettbewerb auch in der Medizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert