Priorisierung

Drei von vier Kliniken verschieben Op – „COVID-19-Radar“ gefordert

Immer mehr elektive Eingriffe müssen verschoben werden. Rechtliche Vorgaben dafür gibt es keine. Die Stiftung Patientenschutz fordert „transparente Kriterien“ – und ein neues Radar.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Ein Patient wird auf der COVID-19-Intensivstation des Klinikum „Rechts der Isar“ von einer Fachkraft medizinisch betreut.

COVID-19-Patienten auf einer ITS: Andere Eingriffe müssen verschoben werden.

© Peter Kneffel / dpa

Dortmund. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert die Einführung eines „COVID-19-Radars“ für Krankenhäuser und einheitliche Kriterien für die Verschiebung elektiver Eingriffe.

Um Klarheit zu schaffen, wann ein Krankenhaus an seine Belastungsgrenze stößt, sollte dieser Radar tagesaktuell „COVID-19-Erkrankte, Corona-Infizierte und -Verstorbene sowie die Auslastung der belegbaren Betten auf allen Stationen“ dokumentieren, sagte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft würden derzeit in mehr als drei Viertel aller Krankenhäuser planbare Op verschoben. „Die Lage ist wirklich zunehmend dramatisch und führt bei einem Teil der abgesetzten Behandlungen auch zu körperlichen und psychischen Belastungen bei den betroffenen Patienten“, teilte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, in Berlin mit. Für die Krankenhäuser sei die Verschiebung planbarer Operationen derzeit das Mittel der Wahl, um die Versorgung akuter Fälle weiter leisten zu können.

Derzeit keine rechtlichen Vorgaben

Derzeit würden planbare Operationen verschoben, ohne dass es für dieses rechtlich unbestimmte Kriterium klare Vorgaben aus der Politik gebe, sagte Brysch. Praktisch sei dies oft „für Patienten nicht nachvollziehbar“. „Denn es reicht von Hüft-Op bis zu Krebstherapien.“

Bund und Länder riefen dazu auf, planbare Operationen abzusagen, ohne dass es verbindliche Indikatoren gebe, die solche medizinischen Eingriffe definierten, so Brysch. „Somit bestimmt jedes Krankenhaus selbst, welcher Patient therapiert wird und welcher aktuell keine Hilfe bekommt. Auch ist nicht klar, ob davon überproportional gesetzlich Versicherte betroffen sind.“

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Allerdings gibt es Handlungsempfehlungen für die Teams in den Krankenhäusern. Nach Ansicht der Patientenschützer haben Bund und Länder die Pflicht, „sofort für transparente und nachvollziehbare Kriterien zu sorgen. Nach eineinhalb Jahren Pandemie sind die überfällig, um Patienten zu schützen“. (KNA/dpa)

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