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Abrechnung

Dritte DiGA-GOP beschlossen

Ab dem kommenden Quartal kann auch die Verlaufskontrolle der Adipositas-App „zanadio“ regulär nach EBM abgerechnet werden. Jedoch ausschließlich bei Frauen.

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Diagnose Übergewicht: Die Adipositas-App zanadio ist dauerhaft verordnungs- und erstattungsfähig. Allerdings kann die Erfolgskontrolle nur bei Frauen auch auf Kasse abgerechnet werden.

Diagnose Übergewicht: Die Adipositas-App zanadio ist dauerhaft verordnungs- und erstattungsfähig. Allerdings kann die Erfolgskontrolle nur bei Frauen auch auf Kasse abgerechnet werden.

© Yvonne Bogdanski / Fotolia

Berlin. Der Bewertungsausschuss hat eine neue DiGA-Position beschlossen: Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wird die GOP 01473 in den Abschnitt 1.4 der arztgruppenübergreifenden EBM-Ziffern aufgenommen. Es handelt sich dabei um die inzwischen dritte GOP zur Verlaufskontrolle und Auswertung einer digitalen Gesundheitsanwendung – jetzt für „zanadio“. Die Adipositas-App wurde Mitte August dauerhaft in das Verzeichnis der erstattungsfähigen DiGA aufgenommen.

Analog zu den beiden vorangegangenen DiGA-GOP (01471 und 01472) ist auch die Erfolgskontrolle der zanadio-Anwendung mit 64 Punkten dotiert und kann einmal im Behandlungsfall angesetzt werden. Zudem gelten folgende Einschränkungen:

Die GOP 01473 ist ausschließlich bei Patientinnen berechnungsfähig,

nicht in zwei aufeinander folgenden Quartalen

und höchsten zweimal im Krankheitsfall.

Erbringen dürfen die Leistung Hausärzte und Internisten (ohne Schwerpunkt oder mit den Schwerpunkten Endokrinologie, Gastroenterologie sowie Kardiologie). Die Vergütung erfolgt – zunächst befristet auf zwei Jahre – extrabudgetär.

Außerdem hat der Bewertungsausschuss aktuell beschlossen, dass die GOP 01472 (Auswertung der Rückenschmerz-App „Vivira“) ab 2023 auch von Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin berechnet werden darf; dementsprechend wird die Präambel des EBM-Kapitels 27 angepasst. (cw)

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