Online-Apotheken benachteiligt?

E-Rezept via Chipkarte: DocMorris legt Beschwerde bei EU ein

E-Rezept einfach per Versichertenkarte einlösen? Das benachteiligt Versandapotheken, moniert nun DocMorris. Brüssel solle daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten.

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Mit der Versichertenkarte können in den Vor-Ort-Apotheken theoretisch seit 1. Juli E-Rezepte eingelöst werden. Das schmeckt Online-Apotheken gar nicht.

Mit der Versichertenkarte können in den Vor-Ort-Apotheken theoretisch seit 1. Juli E-Rezepte eingelöst werden. Das schmeckt Online-Apotheken gar nicht.

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Frauenfeld. Die Versandapotheke DocMorris sieht sich in Deutschland benachteiligt und fordert nun einen diskriminierungsfreien volldigitalen Zugang zum E-Rezept. In diesem Zusammenhang reicht DocMorris eine Beschwerde bei der EU ein.

Seit dem 1. Juli können Patienten in Deutschland theoretisch ihr elektronisches Rezept auch über die Versichertenkarte (eGK) einlösen. Diese Funktion könne allerdings nur in Apotheken vor Ort genutzt werden, teilte DocMorris am Donnerstag mit. Um ein E-Rezept bei einer Online-Apotheke volldigital einzulösen, brauche es die E-Rezept-App der gematik mit PIN und Kontaktlosfunktion (NFC). „Die Downloadzahlen der App lassen darauf schließen, dass diese Option nur von sehr wenigen Versicherten genutzt werden wird“, schrieb DocMorris weiter.

Bonusverbot als Hebel für Beschwerde

Deshalb sieht sich das Unternehmen strukturell benachteiligt. Denn „wir haben in unser pharmazeutisches Fachpersonal und Know-how sowie unsere Technologie und Infrastruktur investiert, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben fürs E-Rezept bereit zu sein“, erklärte Konzernchef Walter Hess.

Als Folge davon habe DocMorris nun zusammen mit der Shop-Apotheke Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das Verbot von Preisnachlässen auf verschreibungspflichtige Arzneimitteln (Bonusverbot) in Verbindung mit der verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung eingereicht. Beide Themen seien eng miteinander verbunden, denn die EU-Kommission hatte die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland zum Bonusverbot mit der verpflichtenden E-Rezept-Einführung zum Januar 2022 begründet, erklärte DocMorris.

Obwohl die EU-Kommission anerkannt habe, dass das Verbot von Preisnachlässen auf rezeptpflichtige Medikamente gegen EU-Recht verstoße, habe sie das Verfahren eingestellt. Dies aber unter der Voraussetzung, dass ein diskriminierungsfreier Zugang zur E-Rezept-Infrastruktur für Online-Apotheken von außerhalb der EU eingeführt werde.

Volldigitaler Einlöseweg auch für Online-Apotheken gefordert

Mit dem Entwurf seines Digitalgesetzes sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine verpflichtende Einführung des E-Rezeptes ab 2024 vor. Noch handelt es sich hier aber um einen Gesetzesplan. Dennoch fordert DocMorris bis zur möglichen deutschlandweiten verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts ab Januar 2024 die Realisierung eines einfacheren Einlöseverfahrens, welches auch Online-Apotheken offenstehen soll. Eine Versichertenkarte ohne PIN, analog zum Verfahren für die Vor-Ort-Apotheken, könnte den Patienten der Online-Apotheken eine volldigitale Einlösung ihres E-Rezepts bieten.

„Wir hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer herstellt“, erklärte Konzernchef Walter Hess. (dpa/eb)

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