Direkt zum Inhaltsbereich

BGH-Urteil

Eine Aufklärung reicht bei Problemgeburt

Der BGH konkretisiert in einem Urteil Pflichten der Ärzte bei Problemgeburten.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Zeichnet sich bei einer Geburt die Möglichkeit eines Kaiserschnitts ab, sollten Ärzte die Patientin möglichst früh über Risiken, Vor- und Nachteile aufklären.

Wenn sich die Gefahrenlage nochmals deutlich zuspitzt, sind entsprechende Informationen, nicht aber eine erneute Aufklärung erforderlich, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschied.

Im entschiedenen Fall war die Schwangere wegen vorzeitiger Wehen im Klinikum Mannheim aufgenommen worden. Weil absehbar war, dass eventuell eine Schnittentbindung notwendig wird, klärten die Ärzte die Frau hierüber auf.

13 Tage später kam es zu einem Blasensprung. Weil eine natürliche Geburt über Stunden nicht in die Gänge kam, entschieden sich die Ärzte für eine Notsectio. Der Junge ist heute schwer behindert und verlangt von der Klinik eine Entschädigung.

OLG: Erneute Aufklärung vor Not-Sectio

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte der Klage unter Hinweis auf einen Aufklärungsfehler stattgegeben. Vor dem Not-Kaiserschnitt hätten die Ärzte die Frau nochmals über dessen Risiken, Vor- und Nachteile aufklären müssen.

Der BGH hielt dies für überzogen. Er bekräftigte zunächst, dass Ärzte bei einer normalen Geburt nicht über die Möglichkeit des Kaiserschnitts sprechen müssen. Erst wenn sich dies in der konkreten Situation als gleichwertige, "medizinisch verantwortbare Alternative darstellt", ist eine Aufklärung angezeigt.

Ärzte dürften dann nicht eigenmächtig an der vaginalen Geburt festhalten. Danach ist zudem eine "vorgezogene Aufklärung" angezeigt, wenn nach den konkreten Umständen die "ernsthafte Möglichkeit" besteht, dass eine Sectio erforderlich wird.

Es sei das "Recht jeder Frau", selbst über die Entbindungsmethode zu entscheiden, betonte der BGH. Allerdings gehe dies nicht so weit, dass Ärzte ein zweites Mal aufklären müssen, wenn bereits eine "vorgezogene Aufklärung" erfolgt ist.

Nach diesen Maßgaben soll das OLG Karlsruhe den Fall nochmals prüfen.

Bundesgerichtshof Az.: VI ZR 125/13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ideen für den ärztlichen Ruhestand

Praxisabgabe – und dann?

Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: OS von Patientinnen mit Endometriumkarzinom und Mismatch-Reparatur-Profizienz bzw. Mikrosatellitenstabilität

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Primär fortgeschrittenes/rezidivierendes Endometriumkarzinom

Nachhaltiger Überlebensvorteil durch Immuntherapie plus Carboplatin-Paclitaxel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München
Porträts: [M] Feldkamp; Luster | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

© Portraits: [M] Feldkamp; Luster | Hirn: grandeduc / stock.adobe.com

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Die Schilddrüse tickt in jedem Lebensalter anders

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt am Main

ADHS im Erwachsenenalter

Wechseljahre und ADHS: Einfluss hormoneller Veränderungen auf Symptomatik und Diagnose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erfahrungen eines Hausarztes

40 Prozent Home-Office für Ärzte: Wie das funktionieren kann

Bewusster Verzicht

Was bringt Fasten bei Schmerz?

Lesetipps
Bus, der in Richtung Rauchfreiheit fährt.

© Thomas Reimer / stock.adobe.com

Zum Weltnichtrauchertag

Wie Sie Ihre Patienten beim Rauchstopp unterstützen können

Darstellung des Herzpflasters auf einem Herzen.

© Universitätsmedizin Göttingen

Herzinsuffizienz

Erste klinische Studie belegt Wirksamkeit des Herzpflasters