TIPP DES TAGES
Einige Akten können jetzt in den Reißwolf
Das Jahr 2010 ist vorbei - damit können Ärzte wieder einige Unterlagen dem Reißwolf übergeben. Bei Buchungsbelegen, Jahresabschlüssen, Ein- und Ausgangsrechnungen sowie den meisten ärztlichen Behandlungsunterlagen greift aber eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist.
Diese beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Das heißt: Ärzte dürfen nun Unterlagen, die vor dem Jahr 2000 entstanden sind, vernichten. Bei Geschäftsbriefen beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs Jahre.
In Ausnahmefällen wie einer anhängigen Betriebsprüfung müssen Unterlagen länger aufbewahrt werden. Unterlagen wie Miet- oder Gesellschaftsverträge sollten so lange archiviert bleiben, wie sie relevant sein können.