Transplantation

Ermittlungen gegen BÄK eingestellt

Wegen Totschlags in unbekannter Zahl von Fällen hatte ein Göttinger Rechtsanwalt Anzeige gegen die Bundesärztekammer erstattet. Vergeblich.

Veröffentlicht:

GÖTTINGEN/BERLIN. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das im Zusammenhang mit dem Transplantationsskandal eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Bundesärztekammer (BÄK) eingestellt. Die Strafverfolgungsbehörde hatte aufgrund einer Strafanzeige des Göttinger Rechtsanwalts Professor Steffen Stern gegen die Bundesärztekammer wegen des Verdachts des Totschlages in einer unbekannten Zahl von Fällen ermittelt.

Der Anwalt, der den früheren Leiter der Göttinger Transplantationschirurgie im Strafprozess vor dem Landgericht Göttingen vertreten hatte, hatte seine Anzeige damit begründet, dass die BÄK-Richtlinien zur Organtransplantation für alkoholkranke Patienten das Todesurteil bedeuten könnten.

Alkoholkranke benachteiligt?

Die Richtlinien schreiben vor, dass Alkoholkranke nur dann eine Spenderleber erhalten dürfen, wenn sie zuvor sechs Monate lang trocken waren. Rechtsanwalt Stern hält diese Regelung für verfassungswidrig. Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht allerdings keinen Anlass, wegen der Richtlinien strafrechtlich gegen die Bundesärztekammer vorzugehen.

Es gebe keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass es durch die Wartelistenkriterien für Lebertransplantationen zu Tötungsdelikten zum Nachteil von alkoholkranken Patienten gekommen sei, sagte ein Sprecher. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verantwortlichen beim Aufstellen der Richtlinien mit Tötungsvorsatz vorgegangen seien.

Der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, Professor Hans Lilie, hatte bereits nach Bekanntwerden der Strafanzeige die Vorwürfe vehement zurückgewiesen. "Wir machen die Richtlinien nicht, um Menschen zu töten", sagte er. Die Karenzzeit-Regelung sei getroffen worden, weil sich eine alkoholbedingte Leberzirrhose durch Abstinenz zurückbilden könne.

Patienten könnten also selbst etwas dafür tun, um die Schwere ihrer Krankheit zu reduzieren. Angesichts des Organmangels sei es gerechtfertigt, dass dieser Faktor bei der Verteilung der knappen Ressourcen eine Rolle spiele. Im Übrigen entscheide nicht die Bundesärztekammer über die Listung von Patienten, sondern die jeweilige unabhängige Transplantationskonferenz. (pid)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue Leitlinie Myalgien

Das sind die Red Flags bei Muskelschmerz

Lesetipps
Pneumologen hoffen seit Langem, dass man die Entzündung bei COPD endlich in den Griff bekommen und „das Übel an der Wurzel packen“ kann.

© Tahir/Generated with AI/stock.ad

Inflammation in den Griff kriegen

COPD: Welche Neuerungen in der Therapie und Diagnostik stehen an?

Eine Frau hat Schwierigkeiten, ihre Jeans zu schließen, nachdem sie zugenommen hat.

© Alfonso Soler / stock.adobe.com

Adipositas-Medikamente

Rascher Gewichtsanstieg nach Absetzen von Semaglutid & Co.