Datenschutzverstöße

Erweitertes Klagerecht

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BERLIN. Verbraucherverbände sollen künftig mehr Möglichkeiten bekommen, wegen Datenschutzverstößen gegen Firmen zu klagen. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg.

Bislang können Verbraucherorganisationen schon gegen unzulässige Datenschutzvorgaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Firmen vorgehen, nicht aber gegen Datenschutzverstöße, die darüber hinausgehen.

Das soll sich nun ändern. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, für Verbraucher sei es schwer, Verstöße von Firmen gegen das Datenschutzrecht überhaupt zu erkennen. Viele scheuten zudem die Kosten und Mühen, gegen solche Vergehen anzugehen.

"Viele wagen es nicht, alleine einen Rechtsstreit gegen große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung zu führen." In solchen Situationen bräuchten die Bürger einen starken Anwalt ihrer Interessen, nämlich die Verbraucherorganisationen. (dpa)

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