EuromedClinic erhält mit Vergleich 60 Kassenbetten

Veröffentlicht:

MÜNCHEN/FÜRTH (maw). Das Bayerische Gesundheitsministerium und die EuromedClinic haben ihren Streit um die Aufnahme der Klinik in den Bayerischen Krankenhausplan beigelegt und einen Vergleich geschlossen. Wie die das Unternehmen mitteilt, können ab Sommer dieses Jahres auch gesetzlich versicherte Patienten in der EuromedClinic stationär behandelt werden. Die Einigung sehe 60 Betten in den Fachrichtungen Orthopädie, Chirurgie, Urologie und Innere Medizin sowie eine 24-Stunden-Notfallversorgung für die operativen Fächer vor. Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hatte die mehrfache Ablehnung des Antrags der EuromedClinic auf Planaufnahme als rechtswidrig zurückgewiesen, das Ministerium hatte dagegen Berufung eingelegt. Am Ende stand der Vergleich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

BSG klärt Verjährungsfristen für Krankenhausrechnungen

Urteil

BSG definiert, wann Neugeborenen-Infektion „angeboren“ ist

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Potenzielle Schäden durch eine Influenza-Infektion an verschiedenen Organsystemen

© Springer Medizin Verlag

Impfen und Herzgesundheit

Mehr als nur Grippeschutz: Warum die Influenza-Impfung bei Menschen mit kardiovaskulären Erkrankungen so wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Abb. 1: Mittlere Veränderung des DAS28-CRP bis Woche 52 gegenüber Ausgangswert (primärer Wirksamkeitsendpunkt)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Anti-TNF-Therapie

Erstes Golimumab-Biosimilar erweitert Therapiespielräume bei RA, PsA, axSpA und pJIA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

© samunella / stock.adobe.com

Metastasiertes kastrationsresistentes Prostatakarzinom

PARPi plus ARPi: Nur bei BRCA-Mutation oder auch für Patienten ohne Mutation?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?