Whitepaper veröffentlicht

Stiftung Münch hält Plädoyer für Cloud-Lösungen in Klinik-IT

In einem Whitepaper will die Stiftung Münch die Begeisterung bei Klinikmanagern für Cloud-Lösungen in der IT-Landschaft stärken.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Noch hadern viele Kliniken mit dem Einsatz von Cloud-Techniken für ihre IT-Systeme.

Noch hadern viele Kliniken mit dem Einsatz von Cloud-Techniken für ihre IT-Systeme.

© Steve Hea / Zoonar / picture alliance

Bad Neustadt/Saale. Trotz des Corona-Boosters und des Krankenhauszukunftsgesetzes hinkt die Digitalisierung in den deutschen Krankenhäusern im europäischen Vergleich noch deutlich hinterher.

Offenbar herrscht bei den Klinikleitungen noch große Zurückhaltung in puncto Einsatz von Cloud-Diensten, also Diensten, bei denen die Datenverarbeitung und -speicherung ganz oder teilweise auf externen IT-Ressourcen basiert und die bspw. im Banken- und Versicherungswesen schon heute zur gängigen Praxis gehören.

Das attestieren zumindest die Autoren des am Dienstag von der Stiftung Münch veröffentlichten Whitepapers mit dem Titel „Migration in die Cloud oder On-Premises-Betrieb – worauf Krankenhäuser bei der Entscheidung achten sollten“.

Laut Stiftung soll das Whitepaper den Anstoß für einen offenen Dialog zur Verwendung von Cloud-Computing Diensten in der Krankenhaus-IT anregen. Durch die Darstellung der technologischen Möglichkeiten und Informationen zu Zuverlässigkeit, Transparenz der Datenverarbeitung, Datenschutz und -sicherheit sowie Rechtskonformität von Cloud-Computing sollen Kliniken in die Lage versetzt werden, eine fakten-basierte Entscheidung zu treffen, heißt es.

Das Whitepaper stellt dabei die Potenziale von Cloud-Computing für Krankenhäuser anhand von fünf Bereichen exemplarisch heraus:

Entlastung des IT-Personals: Die Wartung, das Einspielen von Updates sowie das Release-Management führten die Cloud-Anbieter selbst durch. Durch einen zusätzlichen geräte-, zeit- und ortsunabhängigen Zugriff könne der Support der Anbieter im Bedarfsfall auch kurzfristig unterstützen.

Verlässliche IT-Sicherheit und umfassender Datenschutz: IT-Sicherheit gehöre für Cloud-Anbieter zum Kerngeschäft. Denn um von Kunden in Betracht gezogen zu werden, müssten sie die Konformität zu wichtigen Regularien und „Best Practices“ bspw. durch externe Auditoren bestätigen lassen.

Kostenreduktion: Laut einer aktuellen McKinsey-Studie lassen sich durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen jährlich 42 Milliarden Euro einsparen, ein Großteil der adressierten Potenziale basiere auf Cloud-Lösungen.

Patienten-Empowerment durch Datenbereitstellung: Patientinnen und Patienten möchten immer mehr Herr über ihre eigenen Daten sein und als Kommunikationspartner der behandelnden Ärztinnen und Ärzte wahrgenommen werden. Laut Self Tracking Report nutzen bereits jetzt knapp 40 Prozent der Patienten digitale Gesundheitstracker, rund 80 Prozent der Befragten würden zudem ihre Daten für die medizinische Forschung bereitstellen.

Datenbereitstellung für Forschung und Künstliche Intelligenz: Über Cloud-Computing könnten Machine-Learning-Modelle Zugriff auf verschlüsselte Daten beteiligter medizinischer Einrichtungen erhalten, während dies anderen Parteien, z. B. dem Cloud-Provider, sicher verwehrt bleibe.

Damit Krankenhäuser Cloud-Lösungen erfolgreich einsetzen können, müssten zunächst Vertrauen und ein generelles Grundverständnis über die technischen Mechanismen geschaffen werden, um mögliche Bedenken aufzulösen. Hier spielten eine offene Kommunikation sowie eine gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Softwareanbietern eine wichtige Rolle, heißt es im Whitepaper.

Gesundheitseinrichtungen, die Cloud-Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssten die Verantwortlichkeiten und Risiken vollständig verstehen. Und: „Eine Verschlüsselung der Daten innerhalb der Cloud und während des Datenaustausches zwischen den Nutzer:innen der Cloud muss sowohl technisch ausgeführt als auch rechtlich geregelt sein und umgesetzt werden. Auch eine strikte Benutzerauthentifizierung und -autorisierung mit entsprechenden Logdateien sind notwendig, um nur berechtigten Personen den Zugriff auf die Daten zu gewähren.“

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