Versuche an Nachtigallen

Forschung versus Artenschutz

Dürfen Wissenschaftler Nachtigallen für die Autismusforschung nutzen? Das Berliner Verwaltungsgericht muss entscheiden.

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Versuche an Nachtigallen: Sollen diese zum Wohle der Autismus-Forschung gemacht werden?

Versuche an Nachtigallen: Sollen diese zum Wohle der Autismus-Forschung gemacht werden?

© Victor Tyakht / stock.adobe.com

BERLIN. Zwei Wissenschaftlerinnen der Freien Universität Berlin wollen Nachtigallen für die Autismus-Forschung nutzen. Das Problem: Die stark bedrohten Bodenbrüter stehen unter Artenschutz. Und die Umweltbehörde in Berlin hat es abgelehnt, den Forscherinnen eine notwendige Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wollen die Wissenschaftlerinnen nun erreichen, dass ihnen von Amts wegen doch noch grünes Licht für ihr Vorhaben gegeben wird.

Mit Hilfe von Nachtigallen wollen sie einer Mitteilung des Gerichtes zufolge die neuronalen Mechanismen untersuchen, die dem Duettgesang ("vocal turn taking") der kleinen Vögel zugrunde liegen. Aus der Untersuchung der Koordinationsprozesse im Gehirn erhoffen sich die Forscherinnen Erkenntnisse für das bessere Verständnis des Krankheitsbildes autistischer Kinder, die nicht in der Lage sind, eine soziale vokale Interaktion zu führen.

Zu diesem Zweck ist geplant, in den nächsten fünf Jahren 36 Nachtigallen als Nestlinge aus der Natur heraus zu entnehmen. Wenn sie ihr Gesangsrepertoire gelernt haben, wollen die Forscher unter Narkose einen Speicherchip im Gehirn implantieren.

"Nach den beabsichtigten Messungen sollen die Implantate entfernt und die Vögel je nach Heilungsverlauf in die freie Natur entlassen oder eingeschläfert werden", heißt es in der Vorschau des Verwaltungsgerichts. Wann dort verhandelt wird, steht noch nicht fest. (juk)

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