Fristlose Kündigung wegen Essensbons

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REUTLINGEN (dpa). Weil er in der Betriebskantine einen Essensbon im Wert von 80 Cent für seine Freundin einlöste, wurde einem 35-Jährigen fristlos gekündigt. Eine Bagatelle, meinte der 35-Jährige und klagte gegen die Kündigung. Das Arbeitsgericht Reutlingen gab ihm heute recht. Der Arbeitgeber, ein Sportartikelhersteller, hatte in dem Verhalten des Mitarbeiters einen "erheblichen Vertrags- und Vertrauensverstoß" gesehen und ihm deshalb fristlos gekündigt.

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