Front gegen Zweitmeinungs-Portale

DÜSSELDORF (iss). Die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) wird die Praxis von Online-Zweitmeinungsportalen einer ethischen und medizinischen Bewertung unterziehen und die Abrechnungsmodalitären juristisch prüfen.

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Das hat die ÄKNo-Kammerversammlung einstimmig beschlossen. Nach Einschätzung der Delegierten ist es bedenklich, dass Patienten bei dem rein aktenbasierten Verfahren nicht persönlich gesehen oder untersucht werden können.

Zudem seien die Gebühren für die Gutachten nicht an die GOÄ gekoppelt, die Online-Übermittlung patientenspezifischer Daten sei datenschutzrechtlich problematisch.

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