Folge 1

Gesetz könnte der Telemedizin einen Schub geben

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Telemedizin ist ein möglicher Baustein, um in schlecht versorgten Gebieten dennoch die Betreuung von Patienten aufrecht zu erhalten. So sieht das offenbar der Gesetzgeber und gibt dem Bewertungsausschus in Paragraf 87 Vorgaben, bis März 2013 den EBM anzupassen.

Für telemedizinische Leistungen soll es im EBM auch Einzelleistungen oder Leistungskomplexe geben, heißt es im Gesetz. Für Ärzte, die Interesse haben, neue Techniken zum Nutzen ihrer Patienten einzusetzen, könnte es damit in absehbarer Zeit erweiterte Möglichkeiten geben.

Eine Behandlung, die ausschließlich per Telemedizin betrieben wird, ist nach der Berufsordnung weiterhin nicht möglich. Für Patienten, die einen weiten Weg zur Praxis haben, kann auf diese Weise aber der eine oder andere Arztbesuch überflüssig werden.

Eine Serie von Springer Medizin und der Deutschen Apotheker und Ärztebank

Lesen Sie dazu auch: Budgetdeckel für Landärzte kann wegfallen Neue Regeln für die Delegation von Leistungen

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