Kommentar

Gleichmacherei ist ungerecht

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Gleicher GKV-Gewinn für alle? Darauf gibt es keinen Anspruch. Unterschiedliches medizinisches oder auch wirtschaftliches Geschick, unterschiedliches Engagement, unterschiedliche Arbeitszeit, unterschiedliche Risiken - all dies soll und darf sich im GKV-Gewinn widerspiegeln.

Man kann mit anerkennenswerten Gründen anderes wollen, sollte dann aber auch hinzufügen, was die Forderung bedeutet: Ein staatliches Gesundheitssystem, etwa nach dem Muster Großbritanniens.

So deutlich wie noch nie hat sich das Bundessozialgericht (BSG) jetzt gegen Gleichmacherei gewandt. Das ist gut so. Und zu Recht nimmt es dabei auch die Umsätze außerhalb der GKV mit in den Blick. Wer privat behandelt, kann nicht erwarten, dass die gesetzlichen Kassen auch diese Arbeitszeit bezahlen.

Die Forderung, allein die GKV müsse allen Ärzten ein angemessenes Auskommen sichern, ist absurd. Sie liefe darauf hinaus, dass Landärzte oder Praxen in Arbeitervierteln mit nur wenigen Privatpatienten das Kassenhonorar ihrer Kollegen in wohlhabenden Städten mit einem hohen Beamten- und Privatversichertenanteil subventionieren müssten, weil dort der GKV-Anteil klein ist.

Gerecht geht anders. Und Recht, so hat das BSG klargestellt, auch.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: BSG: Ungleiche Praxen rechtfertigen ungleichen GKV-Gewinn

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