DGH

Handchirurgen fordern Fehlbildungsregister

Die Handchirurgen nehmen die plötzliche Häufung missgebildeter Babys in NRW zum Anlass, eine bessere Diagnose-Dokumentation anzumahnen.

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Untersuchung einer Hand: Chirurgen möchten ein Fehlbildungsregister und eine spezifische Codierung.

Untersuchung einer Hand: Chirurgen möchten ein Fehlbildungsregister und eine spezifische Codierung.

© Fabian Schmidt / Fotolia

Berlin. Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) ist eine Ursachenforschung im Fall der binnen weniger Monate in einer Gelsenkirchener Klinik mit Handfehlbildungen zur Welt gekommenen Babys nicht möglich. Dazu fehle es in Deutschland insbesondere an einer genauen medizinischen Diagnose-Klassifizierung als auch an einer systematischen Erfassung angeborener Fehlbildungen.

Zur Erinnerung: Zwischen Juni und Anfang September waren im Sankt Marien-Hospital Buer in Gelsenkirchen aus bisher ungeklärten Gründen drei Babys mit isoliert einseitig deformierten Händen geboren worden. Der Fall hatte bundesweit für mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Zuvor hatte es dort nach Angaben der Klinik jahrelang keinen einzigen Fall dieser Art gegeben.

„Kein offensichtlicher Trend“

Das Landesgesundheitsministerium, das sich Mitte September der Sache annahm, meldete unlängst „keine offensichtlichen Trends und regionalen Häufungen“ in den vergangenen Jahren hinsichtlich Arm- und Handfehlbildungen Neugeborener in NRW.

Angeborene Handfehlbildungen

  • treten laut DGH spontan auf oder werden vererbt. Bei blutsverwandten Eltern träten sie häufiger auf als bei Eltern, die nicht miteinander verwandt sind.
  • Bei schätzungsweise einem von 1000 bis 2000 Lebendgeborenen treten Deformationen auf. Das seien bei rund 780 000 Geburten pro Jahr in Deutschland 400 bis 800 Säuglinge, die mit „unterschiedlichsten Handfehlbildungen zur Welt kommen“.

Die DGH erklärte nun, ohne eine bundesweite Meldepflicht und ein Register zur Erfassung von Fehlbildungen – beides existiert bis dato nicht – lasse sich der Sache nicht auf den Grund gehen. „Nur wenn Vergleichszahlen aus der Vergangenheit vorlägen und diese mit den aktuellen Fällen in den verschiedenen Regionen verglichen würden, könnten Auffälligkeiten erkannt und gezielt nach der Ursache geforscht werden.“

Zugleich verweist die Fachgesellschaft darauf, dass Handfehlbildungen von der ICD aktuell nur mittels eines unspezifischen Codes abgebildet würden. „So wird das Fehlen eines Fingers, das Fehlen mehrerer Finger wie auch das Fehlen einer ganzen Hand unter einer Ziffer codiert.“ Der ICD sei deshalb ungeeignet, um Handfehlbildungen zu analysieren.

Um mehr Transparenz zu gewährleisten, müssten Handfehlbildungen nicht nur nach ICD, sondern zusätzlich nach der internationalen Oberg-Manske-Tonkin-Klassifikation codiert werden. Frühkindliche Deformationen wären „von einem erfahrenen Handchirurgen und Humangenetiker“ zu diagnostizieren, „gefolgt von einer epidemiologischen Analyse der Häufigkeiten und einer Untersuchung auf mögliche Auslöser“. (cw)

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