Telematikinfrastruktur

Hartmannbund wendet sich gegen TI-Sanktionen

Immer mehr Stimmen aus der Ärzteschaft fordern ein Aussetzen der TI-Sanktionen gegen Ärzte, die nicht alle Anforderungen erfüllen. Nun hat sich auch der Hartmannbund angeschlossen.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Hartmannbund hat die Initiative erster Kassenärztlicher Vereinigungen zur bedingten Aussetzung sogenannter „TI-Sanktionen“ begrüßt. Die vom Stabsbereich Recht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vertretene Rechtsauffassung, dass Sanktionen gegen nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Ärzte nicht automatisch verhängt werden dürften, findet damit immer weitere Verbreitung unter Ärzten.

„Unabhängig davon, dass wir Strafandrohungen zur Durchsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Versorgung ohnehin für den falschen Weg halten, müssen nach Lage der Dinge die Sanktionen für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Kolleginnen und Kollegen mindestens auf das vierte Quartal verschoben werden“, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt. Dabei zielt Reinhardt in erster Linie auf die jüngsten zu verhängenden Sanktionen in Höhe von bis zu einem Prozent des Vertragsarzthonorars, die seit Juli gegen Ärzte ausgesprochen werden dürfen, die nicht auf elektronische Patientenakten (ePA) über die TI zugreifen können.

Es sei offensichtlich, dass die notwendige Technik noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehe oder aber nicht fehlerfrei arbeite. Solche – von den Praxen nicht zu verantwortende – Defizite durch Honorarabzüge zu bestrafen, sei inakzeptabel und fördere den Widerwillen gegen eine im Kern sinnvolle Entwicklung.

Reinhardt: „Fatales Signal“

„Wenn Kolleginnen und Kollegen, die durchaus offen für die Digitalisierung sind, wegen technischer Unzulänglichkeiten der TI in die Verweigerer-Schublade gesteckt werden, dann ist das ein fatales Signal“, sagte der Hartmannbund-Vorsitzende laut Mitteilung seines Verbandes. Deshalb plädiert der Verband auch im Fall von Ärztinnen und Ärzten, die sich aus technischen Gründen überhaupt nicht an die TI anschließen können, dass diese grundsätzlich dann nicht sanktioniert werden sollten, wenn ein Nicht-Anschluss technisch bedingt und durch sie nicht zu verantworten ist. „Das gilt nach unserer Überzeugung auch rückblickend seit 2019“, heißt es beim Verband auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“.

Reinhardt appellierte laut Mitteilung zudem für mehr Pragmatismus bei der Umsetzung der TI. „Wie im ganz normalen Leben stellen sich doch die Kolleginnen und Kollegen, die in den nächsten ein oder zwei Jahren ihre Praxis abgeben wollen, die Frage, warum sie sich diese Umstellung noch zumuten sollen. Wenn wir nicht wollen, dass sie vorzeitig die Segel streichen, dann muss die Politik ihnen entgegenkommen. Und sei es am Ende ‚nur‘, um die Versorgung nicht zu gefährden.“ (ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenanalyse

NSCLC in Deutschland: Wer wann wie schwer erkrankt

Lesetipps
Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?