Telematikinfrastruktur
Hartmannbund wendet sich gegen TI-Sanktionen
Immer mehr Stimmen aus der Ärzteschaft fordern ein Aussetzen der TI-Sanktionen gegen Ärzte, die nicht alle Anforderungen erfüllen. Nun hat sich auch der Hartmannbund angeschlossen.
Veröffentlicht:Berlin. Der Hartmannbund hat die Initiative erster Kassenärztlicher Vereinigungen zur bedingten Aussetzung sogenannter „TI-Sanktionen“ begrüßt. Die vom Stabsbereich Recht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vertretene Rechtsauffassung, dass Sanktionen gegen nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Ärzte nicht automatisch verhängt werden dürften, findet damit immer weitere Verbreitung unter Ärzten.
„Unabhängig davon, dass wir Strafandrohungen zur Durchsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Versorgung ohnehin für den falschen Weg halten, müssen nach Lage der Dinge die Sanktionen für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Kolleginnen und Kollegen mindestens auf das vierte Quartal verschoben werden“, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt. Dabei zielt Reinhardt in erster Linie auf die jüngsten zu verhängenden Sanktionen in Höhe von bis zu einem Prozent des Vertragsarzthonorars, die seit Juli gegen Ärzte ausgesprochen werden dürfen, die nicht auf elektronische Patientenakten (ePA) über die TI zugreifen können.
Es sei offensichtlich, dass die notwendige Technik noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehe oder aber nicht fehlerfrei arbeite. Solche – von den Praxen nicht zu verantwortende – Defizite durch Honorarabzüge zu bestrafen, sei inakzeptabel und fördere den Widerwillen gegen eine im Kern sinnvolle Entwicklung.
Reinhardt: „Fatales Signal“
„Wenn Kolleginnen und Kollegen, die durchaus offen für die Digitalisierung sind, wegen technischer Unzulänglichkeiten der TI in die Verweigerer-Schublade gesteckt werden, dann ist das ein fatales Signal“, sagte der Hartmannbund-Vorsitzende laut Mitteilung seines Verbandes. Deshalb plädiert der Verband auch im Fall von Ärztinnen und Ärzten, die sich aus technischen Gründen überhaupt nicht an die TI anschließen können, dass diese grundsätzlich dann nicht sanktioniert werden sollten, wenn ein Nicht-Anschluss technisch bedingt und durch sie nicht zu verantworten ist. „Das gilt nach unserer Überzeugung auch rückblickend seit 2019“, heißt es beim Verband auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“.
Reinhardt appellierte laut Mitteilung zudem für mehr Pragmatismus bei der Umsetzung der TI. „Wie im ganz normalen Leben stellen sich doch die Kolleginnen und Kollegen, die in den nächsten ein oder zwei Jahren ihre Praxis abgeben wollen, die Frage, warum sie sich diese Umstellung noch zumuten sollen. Wenn wir nicht wollen, dass sie vorzeitig die Segel streichen, dann muss die Politik ihnen entgegenkommen. Und sei es am Ende ‚nur‘, um die Versorgung nicht zu gefährden.“ (ger)