Kugelschreiberkamera-Prozess

Hausarzt erhält Bewährungsstrafe

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OSNABRÜCK. Weil er heimlich intime Fotos von Patientinnen mit einer Kugelschreiberkamera gemacht hat, hat das Landgericht Osnabrück einen Hausarzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - und ihm ein Berufsverbot auferlegt.

Das Gericht sprach gegen den Arzt am Mittwoch eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und ein dreijähriges Berufsverbot aus.

Der Mann stand vor Gericht, weil ihm die Staatsanwaltschaft folgendes zur Last gelegt hat: 72 Patientinnen heimlich bei der Untersuchung gefilmt und einige auch sexuell missbraucht zu haben. Außerdem war ihm vorgeworfen worden, kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos auf seinen Computern gespeichert zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Berufsverbot, eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro für den Allgemeinmediziner gefordert.

Auch der Verteidiger plädierte für eine Bewährungsstrafe, wies aber im Plädoyer darauf hin, dass der Angeklagte bereits mehr als 200.000 Euro an die Geschädigten gezahlt habe. (eb/dpa)

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Kommentare
Rudolf Kubina 16.09.201516:43 Uhr

Unverständlich....

Mir ist es wirklich rätselhaft, wieso solche verpeilten und hirnrissigen Menschen, eine wirkliche Schande für die ZUnft, nach 3 Jahren wieder ihrem Beruf nachgehen dürfen/können - das ist von beiden Seiten, sowohl Jurisprudens als auch der Ärzteschaft ein echtes Armutszeugnis.....!

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