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Apothekenreform

Hennrich und Franke gegen Boni-Verbot nur in der GKV

Ein zweites Maut-Debakel werde sich mit dem geplanten sozialrechtlichen Rx-Boni-Verbot nicht wiederholen. Da sind sich Koalitionsabgeordnete sicher.

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Auch der CDU-Gesundheitsexperte Michel Hennrich ist mittlerweile der sozialrechtlichen Absicherung der Rx-Preisbindung überzeugt.

Auch der CDU-Gesundheitsexperte Michel Hennrich ist mittlerweile der sozialrechtlichen Absicherung der Rx-Preisbindung überzeugt.

© Hennrich

Berlin. Vor spärlich besetzten Rängen fand am Freitag eine halbstündige Aussprache des Bundestags zum Kabinettsentwurf des „Vor Ort Apothekenstärkungsgesetzes“ statt.

Nachdem das Wort des einstigen SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck gilt, dass „kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde“, gibt die erste Lesung aber auch Hinweise, welche Themenschwerpunkte in der anstehenden Ausschussberatung gesetzt werden könnten.

„Kein zweites Maut-Desaster“

Mit dem Reformvorhaben will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einesteils die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sozialrechtlich absichern und anderenteils die GKV-Versorgung um neue Apotheken-Dienstleistungen ergänzen.

Die Überweisung des Kabinettsentwurfs an den Bundestag hatte über ein Jahr auf sich warten lassen. Das Gesundheitsministerium wollte sich zunächst noch mit der EU-Kommission bezüglich Binnenmarktkonformität des geplanten sozialrechtlichen Boni-Verbotes abstimmen.

„Wir gehen davon aus, dass das geschehen ist und kein zweites Maut-Desaster droht“, erklärte am Freitag die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar. Und bekräftigte einmal mehr das Nein ihrer Fraktion zu einem Verbot des Rx-Versands, wie es insbesondere in der Apothekerschaft, aber auch in CSU-, Linken, und AfD-Kreisen als bessere Option zur Erhaltung der Rx-Preisbindung angesehen wird.

Hennrich: „bisschen old fashioned“

Enttäuschend für die Befürworter eines solchen Verbotes dürfte die Rede des CDU-Abgeordneten Michael Hennrich gewesen sein. Hennrich zählte bislang zu dessen prominentesten Befürwortern, lässt nun jedoch einen Sinneswandel erkennen. Er habe „gelernt, dass ich damit ein bisschen old fashioned war“. Inzwischen sei auch er davon überzeugt, dass die Aufnahme eines Rezeptboniverbots in das Sozialgesetzbuch V „verfassungsrechtlich und europarechtlich hält“.

Allerdings ist Hennrich mit dessen Geltung nur für Kassenpatienten – weil das SGB V im Regelfall keine Bindungswirkung für die PKV entfaltet – ebensowenig einverstanden wie der SPD Gesundheitsexperte Dr. Edgar Franke. Es sei „problematisch“, so Franke, „dass Privatpatienten Rabatte erhalten können, Kassenpatienten aber nicht“. In der Formulierung Hennrichs: „Wir müssen auch im PKV-Bereich für Gleichpreisigkeit sorgen“. (cw)

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