Gesundheitsschutz im Job

Home-Office: EU-Agentur empfiehlt mehr Präsenz in Betrieben trotz SARS-CoV-2

In der coronabedingten Telearbeit mehren sich bei Beschäftigten die psychischen und muskuloskelettalen Beschwerden. Die EU-Gesundheitsschutzagentur rät zu einer Home-Office-Quote von wöchentlich maximal 50 Prozent.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Ausgelaugt im coronabedingten Home-Office? Immer mehr Arbeitnehmer klagen über psychische wie auch muskuloskelettale Beschwerden als unerwünschte Nebenwirkung der Zwangs-Telearbeit in den eigenen vier Wänden.

Ausgelaugt im coronabedingten Home-Office? Immer mehr Arbeitnehmer klagen über psychische wie auch muskuloskelettale Beschwerden als unerwünschte Nebenwirkung der Zwangs-Telearbeit in den eigenen vier Wänden.

© William Perugini/Westend61/pictu

Bilbao/Brüssel. Arbeitnehmer sollten nur noch maximal die Hälfte ihrer wöchentlichen Arbeitszeit im Home-Office verbringen. Diese Forderung erhebt die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) in ihrem aktuell veröffentlichten Bericht zu „Telearbeit und Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ in Richtung Brüssel und die nationalstaatlichen Regierungen. Nur so könne von Regulierungsseite her der zunehmenden, von Arbeitnehmern als psychische Belastung empfundenen Isolation sowie einer steigenden, den Bedingungen im Home-Office geschuldeten Prävalenz muskuloskelettaler Erkrankungen begegnet werden.

Wie es in dem Bericht heißt, sei in den 27 EU-Mitgliedstaaten mit der COVID-19-Pandemie der Anteil der Beschäftigten, die regelmäßig im Home-Office arbeiten, von 3,2 Prozent in 2019 auf 10,8 Prozent im vergangenen Jahr gestiegen. Ein großer Teil dieser Arbeitnehmer sei – im Gegensatz zu vielen, gut ausgebildeten Fach- und Führungskräften – nicht auf die Telearbeit vorbereitet gewesen und dementsprechend in den eigenen vier Wänden auch nicht adäquat ausgestattet für solche Arbeitsbedingungen.

Höheres Arbeitspensum, mehr Stress

Die EU-OSHA sieht angesichts der Tendenz, nach den guten Erfahrungen, die die Unternehmen aus eigener Sicht mit Home-Office & Co gemacht haben, immer mehr Beschäftigte dauerhaft in die Telearbeit schicken zu wollen, um so Fixkosten zu sparen, eine aus arbeitsmedizinischer Sicht bedenkliche Entwicklung, der es frühzeitig gegenzusteuern gelte. Denn immer mehr Beschäftigte klagten über ein höheres Arbeitspensum, weniger Pausen und mehr Stress. Dazu verlören Mitarbeiter – bedingt durch die Virtualität des Arbeitsalltags – soziale Bindungen und Orientierung im Job. Daher der Appell an die Führungskräfte, hier mehr Aufmerksamkeit walten zu lassen gegenüber ihren Untergebenen.

Die Pandemie hat – wenn auch unfreiwillig – aus Sicht der EU-OSHA auch Schwachstellen bei der Regulierung der Telearbeit offengelegt. So seien zwar teils Aspekte von Home-Office & Co in den EU-Richtlinien zur Arbeitszeitgestaltung, zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, zu transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen, zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörig sowie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr enthalten, aber jeweils nicht als zentraler Bestandteil.

Recht auf Nichterreichbarkeit als zusätzliches Schutzschild

Als regulatorische Stellschrauben empfehlen die Arbeitsschützer, die seit 2002 geltende EU-Rahmenvereinbarung über Telearbeit zu novellieren. Denn dieser lag der Gedanke zugrunde, Arbeitnehmer würden regelhaft maximal einen oder zwei Tage die Woche zum Beispiel im Home-Office arbeiten.

Des Weiteren rufen sie in puncto Telearbeit nach der Pandemie zum sozialen Dialog unter Einbindung der Gewerkschaften auf. Arbeitgeber ermuntern sie – gerade im Hinblick auf die arbeitsbedingten, zunehmenden muskuloskelettalen Beschwerden der Arbeitnehmer – mehr in das betriebliche Gesundheitsmanagement zu investieren. Hier seien derzeit gerade die Unternehmen auf vorbildlichem Kurs, die auch schon vor der Pandemie auf eine unter Gesundheits- und Arbeitsschutzaspekten angemessen gestaltete Telearbeit gesetzt hätten.

Schutzschildwirkung für gestresste und belastete Arbeitnehmer könnte laut Bericht die Entschließung des EU-Parlaments vom 21. Januar 2021 zum Recht auf Nichterreichbarkeit entfalten.

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