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DGAUM und Kassen kooperieren

Impfen am Arbeitsplatz immer häufiger möglich

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen werden mit dem Betriebsärzteverband DGAUM handelseinig und schließen Verträge zur Impfprävention an Schreibtisch und Werkbank ab.

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Niederschwelliger geht‘s vermutlich nicht: Impfen am Arbeitsplatz.

Niederschwelliger geht‘s vermutlich nicht: Impfen am Arbeitsplatz.

© RFBSIP / stock.adobe.com

München. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) baut ihr Vertragsportfolio mit den gesetzlichen Krankenkassen zu Schutzimpfungen am Arbeitsplatz stetig weiter aus. Mit dem Ersatzkassenverband vdek wurde kürzlich rückwirkend zum 1. Juli erstmals eine derartige Vereinbarung nach Paragraf 132e SGB V („Versorgung mit Schutzimpfungen“) mit bundesweiter Geltung unterzeichnet.

Danach können ab sofort sämtliche Versicherte der Techniker Krankenkasse, der Barmer, der DAK, KKH, hkk sowie der HEK alle gängigen Schutzimpfungen für Erwachsene bei Betriebsärzten absolvieren, die an der Impf- und Abrechnungskooperation „DGAUM-Selekt“ teilnehmen.

Bereits im Frühjahr hatte die DGAUM unter anderem regionale Vereinbarungen in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe unter Dach und Fach gebracht. Jüngster Zugang im Vertragsportfolio ist nach Angaben einer Verbandsprecherin die BKK24.

Mit weiteren Kassen im Gespräch

Aktuell habe die DGAUM mit 26 gesetzlichen Krankenkassen Selektivverträge zu Schutzimpfungen im Betrieb geschlossen (Übersicht: www.dgaum.de/impfen). Mit zehn weiteren „großen Kassen“ würden gegenwärtig noch Verhandlungen geführt, heißt es, „so dass bis Ende des Jahres sicher weitere Kassen hinzukommen werden“. Früheren Angaben zufolge variiert das konkrete Leistungsangebot je nach Partner-Kasse: Bei einigen könnten über Prävention gemäß Schutzimpfungsrichtlinie des GBA hinaus auch satzungsmäßige Impfungen etwa gegen FSME oder Hepatitis A und B in Anspruch genommen werden.

Um sich im Betrieb impfen zu lassen, müssen Versicherte den Angaben zufolge nur ihre elektronische Gesundheitskarte und ihren Impfausweis bei einem Betriebsarzt vorlegen.

Digitale Direkt-Abrechnung

Ärzte, die an den DGAUM-Verträgen teilnehmen, können ihre Leistungen ebenso wie den Impfstoffeinkauf dank einer Zusammenarbeit des Berufsverbands mit dem Abrechnungsdienstleister Helmsauer unmittelbar elektronisch abrechnen. Damit werde der Bürokratieaufwand „deutlich reduziert“, verspricht die DGAUM.

An der Impf- und Abrechnungskooperation „DGAUM Select“ könnten sowohl Betriebsärzte als auch arbeitsmedizinische Dienste teilnehmen. (cw)

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