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Prävention

Schub fürs Impfen an Werkbank und Schreibtisch

Arbeitsmediziner haben in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe erstmals regionale Rahmenverträge gemäß Paragraf 132e SGB V zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte abgeschlossen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Arbeitsmediziner wollen mit ihrem Angebot an Schutzimpfungen in den Betrieben auch Menschen erreichen, die in der Regel eher selten zum Arzt gehen.

Arbeitsmediziner wollen mit ihrem Angebot an Schutzimpfungen in den Betrieben auch Menschen erreichen, die in der Regel eher selten zum Arzt gehen.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

München. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) erfährt Rückenwind für ihr Ansinnen, im Sinne des Präventionsgesetzes und des Masernschutzgesetzes verstärkt an Werkbank und Schreibtisch Schutzimpfungen durchzuführen, um Impflücken zu schließen – ohne abrechnungstechnisches Martyrium für die vakzinierenden Werksärzte. Wie die DGAUM mitteilt, verzeichnet sie zum 1. April weitere neun Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Vertragspartner für die Durchführung von Schutzimpfungen am Arbeitsplatz und baut somit die Anzahl der Kooperationspartner auf insgesamt 16 aus. Neu hinzugekommen seien die AOK Bayern, die IKK classic, die pronova BKK sowie sechs Krankenkassen/-verbände aus den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe unter der Federführung der AOK NordWest.

Niederschwelliges Angebot

Wie die DGAUM betont, habe sie, mit der GKV im Boot, mit den Vertragsabschlüssen für Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein erstmals regionale Rahmenverträge gemäß Paragraf 132e SGB V zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte abgeschlossen. Damit können Betriebsärzte in Westfalen-Lippe und in Schleswig-Holstein Impfungen in Unternehmen und Betrieben durchführen und ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen.

Versicherte der teilnehmenden Kassen brauchen demnach künftig lediglich ihre gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie ihren Impfausweis beim betriebsärztlichen Dienst vorzulegen. Die Betriebsärzte, die die Abrechnungssoftware DGAUM-Selekt nutzen, können die Vakzinierung dann direkt und zentral mit der jeweiligen Kasse abrechnen.

Bisher herrschte unter Betriebsärzten eher die Unlust vor, zu impfen, da die Abrechnung oftmals einem Martyrium glich – Betriebsärzte verfügen in der Regel nicht über die für eine solche Direktabrechnung erforderlichen Kapazitäten zur ordnungsgemäßen Datenverarbeitung –, so sind die Karten seit Anfang 2019 neu gemischt.

Die DGAUM hat in Kooperation mit dem Abrechnungssoftwarespezialisten Helmsauer erstmals eine Abrechnungssoftware auf die Beine gestellt, die dem Impfen im Betrieb – zumindest unter diesem Aspekt – keine nennenswerten Hürden mehr in den Weg stellt.

Bei DGAUM-Selekt handelt es sich um ein elektronisches und datengestütztes Abrechnungsverfahren exklusiv für Betriebsärzte, wie DGAUM-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Nesseler im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ erläuterte.

Vereinbarung zur Impfstoffvergütung getroffen

Die DGAUM hat sich nach eigenen Angaben mit den GKV-Vertragspartnern weiterhin darauf einigen können, die notwendigen Vakzine im Sinne eines vereinfachten Beschaffungsverfahrens individuell bei einer Apotheke ihrer Wahl bestellen zu können. Für diesen Aufwand und das damit verbundene unternehmerische Risiko erhielten die Betriebsärzte auf den Abrechnungspreis einen Handling-Aufschlag von drei Prozent. Sowohl für die Kassen als auch für die DGAUM sei diese Lösung der betriebsärztlichen Impfstoffversorgung „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen die einzige realistische“.

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