Arztbewertung

Jameda schärft Richtlinien gegen Hassrede

Ärzte sollen Bewertungungen künftig vor Veröffentlichung sehen, um noch rechtzeitig etwaige Einwände erheben zu können.

Veröffentlicht:

München. Das Bewertungsportal Jameda bemüht sich weiter um Akzeptanz. Es habe „erkannt, dass der rechtliche Rahmen beim Kampf gegen Hassrede nicht weit genug geht“, so das Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund gebe es sich neue Richtlinien für Patientenbewertungen, die „über die rechtlichen Mindestanforderungen hinaus“ ausgeweitet seien. Ärzte erhalten demnach Informationen über neue Patientenbewertungen noch vor der Veröffentlichung auf der Webseite, um „so die Möglichkeit einer direkten Reaktion zu bieten“.

Der Arzt könne der Veröffentlichung einer Patientenmeinung zwar nicht widersprechen, jedoch könne er seinen Widerspruch bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit melden. Jameda lasse weiterhin kritische Berichte auch anonym zu, damit Patienten offen ihre Erfahrungen berichten könnten.

Der Streit um das Münchner Bewertungsportal hat schon wiederholt die Gerichte beschäftigt. Nachdem 2014 der BGH grundlegend entschieden hatte, dass die vollständige Listung aller Ärzte rechtmäßig ist und dies 2018 für Portale eingrenzte, die „neutrale Informationsvermittler“ seien, musste das Unternehmen seine Webseite anpassen. (syc)

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Kommentare
Dr.Dr. Peter Gorenflos 04.09.202016:26 Uhr

Jameda: zwei Auswege aus dem lauterkeitsrechtlichen Dilemma

Jameda sitzt in der lauterkeitsrechtlichen Falle, aber es gibt zwei Auswege aus diesem Dilemma:
1) Das Portal muss sich eine andere Geldquelle suchen und schafft damit endlich die Voraussetzungen für Neutralität
2) Man verzichtet auf die vollständige Arzt-/Zahnarztlistung und wird ein Werbeportal mit Bewertungskomponente
Zahlende Kunden unter den Bewerteten zu haben und gleichzeitig alle Kollegen aufzuführen, das ist nicht zu haben, denn wer den Web-Auftritt für zahlende Kunden optimiert – was Jameda zweifelsfrei praktiziert – nimmt selbst am Wettbewerb teil. Dass unter diesen Umständen die informationelle Selbstbestimmung ein größeres Gewicht hat, als die Informationsfreiheit des Portals, das hat der ehemalige Vorsitzende des BGH und Lauterkeitsrechts-Experte Wolfgang Büscher 2017 klar und eindeutig in seinem Artikel „Soziale Medien, Bewertungsplattformen & Co“ dargelegt.
Jameda lebt von seinen zahlenden Kunden und damit von der Diskrepanz der Bewertungsdurchschnitte auf Kosten der nicht-zahlenden Zwangsteilnehmer. Diese Diskrepanz lässt sich einfach steuern: in Zeiten zunehmender Kritik geht man mit Negativbewertungen generell restriktiv um und verkleinert damit den Unmut der Zwangsrekrutierten. Wenn sich die Aufregung legt, dann zieht man die Daumenschraube wieder an. Oder ganz aktuell: man bietet auch Nichtkunden an, sich im Vorfeld der Veröffentlichung mit Bewertungen auseinanderzusetzen, womit man sich allerdings registrieren lassen muss. Sich registrieren lassen bedeutet, grundsätzlich seine Einwilligung zu erteilen mit einem Geschäftsmodell, das geeignet ist, Ärzte und Zahnärzte nach dem Motto „Wer zahlt gewinnt“ zu korrumpieren. Außerdem ändert diese „Neuigkeit“ an der Manipulierbarkeit von Noten nicht das geringste.
Nein, solange die zentrale lauterkeitsrechtliche Frage nicht geklärt ist – und dafür sind die Kammern zuständig – ist es falsch, auf Jamedas Ablenkungsmanöver einzugehen, sei es in der Ärztezeitung oder anderswo.

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