Apps im klinischen Alltag
KBV und BÄK veröffentlichen Handreichung zu Gesundheits-Apps
Neun DiGA sind derzeit in der Erstattung, andere Gesundheits-Apps sind zu tausenden frei verfügbar. Eine neue Handreichung will Ärzten Orientierung geben.
Veröffentlicht:Berlin. Die Anzahl verschreibungsfähiger Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) wird zusehends größer, das Angebot frei herunterladbarer Gesundheits-Apps in den App-Stores nimmt zu. Für Ärzte ergeben sich damit neue Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten – aber auch neue Fragen.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat nun die Handreichung „Gesundheits-Apps im klinischen Alltag“ erarbeitet. Diese soll Ärzten Antworten auf die drängendsten Fragen zum Umgang mit Gesundheits-Apps geben. Herausgeber sind die Bundesärztekammer (BÄK)und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Handreichung beinhaltet auch ein Informationsblatt für Patienten, das zum Download bereitsteht.
Fallbeispiele aus der Praxis
Anhand von Fallbeispielen wird unter anderem erläutert, wie Ärzte ihre Patienten zu einer App beraten sollen oder wie sie reagieren sollten, wenn ihnen ohne vorherige Absprache digitale Daten übermittelt werden. Darüber hinaus werden Ärzte selbst als App-Nutzer in den Blick genommen – etwa unter den Fragestellungen „Wie zuverlässig sind Leitlinien-Apps“, „Was muss ich bei Apps ausländischer Anbieter beachten“ oder „Wo finde ich geeignete Apps zu meinem Fachgebiet“.
Die Informationen in der Handreichung umfassen Gesundheits-Apps allgemein, aber auch die seit Oktober verschreibungsfähigen „DiGA“. Bisher sind neun DiGA vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und im DiGA-Verzeichnis gelistet. Die Indikationen umfassen Migräne, Multiple Sklerose, Phobien, Tinnitus, Depression, Insomnie, Adipositas und Koxarthrose. (mu)