Keine Bankgebühr für Führung eines Darlehenskontos

KARLSRUHE (mwo). Für die Führung eines Darlehenskontos dürfen Banken von Privatkunden keine Gebühr kassieren. Das hat vor Kurzem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

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Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verwarf der BGH eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBB Internationales Bankhaus Bodensee AG. Die Bank muss nun ihre Geschäftsbedingungen ändern und darf für laufende Verträge die Gebühr nicht mehr verlangen.

Die Führung des Darlehenskontos sei keine "zusätzliche Leistung" für den Kunden, erklärte der BGH zur Begründung. Denn der könne seine Zahlungen und Zahlungspflichten dem Vertrag, seinen Kontoauszügen und dem bei Krediten üblichen Tilgungsplan entnehmen. Die Zahlungen des Kunden für Zins und Tilgung zu verbuchen liege daher vorrangig im Interesse der Bank selbst.

Durch eine Gebühr für Tätigkeiten, die die Bank im eigenen Interesse erbringt, würden die Kunden "unangemessen benachteiligt". Nach ständiger BGH-Rechtsprechung seien sie daher unzulässig.

Az.: XI ZR 212/10

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