Regierungsbeschluss

Keine Kontrolle von Klinikfusionen mehr bei Fonds-Förderung

Der Gesetzgeber plant, Zusammenschlüsse, die mit Geldern aus dem Krankenhaus-Strukturfonds gefördert werden, künftig von der kartellrechtlichen Überprüfung freizustellen

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Zusammenschlüsse müssen passen – auch der Kartellaufsicht. Politisch gewollte Klinikfusionen sollen künftig aber ungeprüft über die Bühne gehen dürfen.

Zusammenschlüsse müssen passen – auch der Kartellaufsicht. Politisch gewollte Klinikfusionen sollen künftig aber ungeprüft über die Bühne gehen dürfen.

© TSUNG-LIN WU / stock.adobe.com

Berlin. Die Bundesregierung hat am Mittwoch die von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgelegte 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sogenannte „GWB-Digitalisierungsgesetz“, beschlossen.

Darin ist auch eine Erleichterung bestimmter Fusionsvorhaben im Kliniksektor vorgesehen. In dem zu Jahresbeginn veröffentlichten Referentenentwurf war diese Regelung noch nicht enthalten. Als nächstes muss das Gesetz im Bundestag beraten werden.

Eigentlicher Schwerpunkt der Novelle ist eine Anpassung des Wettbewerbsrechts an die Herausforderungen der Digitalwirtschaft. Nachgeschoben wurde nun aber auch ein Passus, wonach die in Sachen Fusionsanmeldung und -kontrolle einschlägigen GWB-Paragrafen 35 bis 41 auf Klinik-Zusammenschlüsse dann nicht anzuwenden sind, wenn diese aus Mitteln des Krankenhaus-Strukturfonds gefördert werden.

Strukturwandel beschleunigen

Die Ausnahmeregelung steht jedoch unter der Bedingung, dass die Transaktionen bis Ende 2025 vollzogen ist. Diese Befristung, die der aktuellen Laufzeit des Strukturfonds entspricht, soll, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, dazu dienen, „gesundheitspolitisch bezweckte Strukturveränderungen zu beschleunigen“.

Im Einzelfall mögliche wettbewerbsrechtliche Bedenken sollen demnach hinter dem krankenhauspolitischen „Konsolidierungsziel“ zurücktreten. Dem Bundeskartellamt muss lediglich im Anschluss an eine Fusion deren Vollzug noch mitgeteilt werden.

Gleichzeitig gibt die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung aber auch zu erkennen, dass eine weitergehende, über Fondsprojekte hinausreichende Freistellung von der Fusionskontrolle im Klinikmarkt unerwünscht ist.

Damit würde „insbesondere Finanzinvestoren ein uneingeschränkter Zugriff auf die deutsche Krankenhauslandschaft eröffnet werden. Verschiebungen der Marktanteile zugunsten weniger großer Konzerne stünden keine kartellrechtlichen Hürden mehr entgegen.“

Klinikfusionen selten untersagt

Des Weiteren kündigt die Regierung an, eine Študie in Auftrag geben zu wollen, um den „Zusammenhang von Marktkonzentration und Versorgungsqualität im deutschen Krankenhaussektor zu untersuchen“. Auf deren Grundlage solle dann auch geprüft werden, ob und wie die Freistellung bestimmter Klinikzusammenschlüsse von der Kartellkontrolle fortgeführt wird.

Das Bundeskartellamt hat nach eigenen Angaben „trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses im Krankenhausbereich“ in den vergangenen Jahren „nur sehr wenige Vorhaben untersagt“. Zwischen 2003 und Juli dieses Jahres, so das Amt unlängst, seien von insgesamt 325 angemeldeten Transaktionen lediglich sieben nicht durchgewunken worden.

Überregional Beachtung fand jüngst etwa die Freigabe der Übernahme der privaten Rhön-Klinikum AG durch den Wettbewerber Asklepios.

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