Kompetenzgerangel im Maßregelvollzug
GÖTTINGEN/MORINGEN (pid). Der Unmut über das Vorgehen des niedersächsischen Sozialministeriums bei der Privatisierung von acht Landeskrankenhäusern beschäftigt jetzt auch die Justiz. Der Personalrat des Landeskrankenhauses Göttingen (LKH) hat beim örtlichen Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt.