Kommentar

Kooperation lohnt auch über Bande

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Medizinische Kooperationsgemeinschaften bieten Vertragsärzten auf Basis der Musterberufsordnung viel Spielraum. Dabei ist fast keine Option undenkbar - solange Ärzte mit Vertretern anderer Gesundheitsberufe kooperieren. Das pekuniäre Argument muss dabei nicht immer im Vordergrund stehen. Denn "Kick-backs" sollten nicht die motivierende Komponente für die Zusammenarbeit sein - das verbietet sich schon mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Den Reiz der Kooperation macht etwas anderes aus. Der Blick auf das Billard-Spiel ist hier hilfreich. Wer über Bande spielt, kann mehr erreichen, als wenn er versucht, alles mit einem direkten Stoß anzugehen. So kann das abgestimmte Zusammenwirken zum Wohl des Patienten als Instrument dienen, um langfristig neue Patienten für die Praxis zu gewinnen - Patienten, die vom Spirit der Praxis begeistert sind.

Ein Beispiel sind Sucht-Patienten, die in Kooperation mit Sozialpädagogen von Vertragsärzten therapiert werden. Erzielen sie einen Erfolg, so werden die Betroffenen mit Sicherheit die Praxis weiter empfehlen, die ihnen geholfen hat.

Lesen Sie dazu auch den Gastbeitrag: Kooperation mit ungewohnten Partnern

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxisberaterin im Interview

So verbessern Kommunen die ärztliche Versorgung vor Ort

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen