Kündigung darf auch an den Ehepartner gehen

ERFURT (mwo). Ein Kündigungsschreiben kann auch dem Ehepartner und außerhalb der Wohnung übergeben werden. Denn der Ehemann gehört zum "Machtbereich" seiner Frau - und umgekehrt, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Veröffentlicht:

Nach einem Streit hatte eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitsplatz verlassen. Der Arbeitgeber setzte sofort die Kündigung auf.

Ein Bote überbrachte sie dem Ehemann an dessen Arbeitsplatz bei einem Baumarkt. Wie das BAG entschied, gilt das Schreiben als noch am selben Tag zugestellt.

Denn bei Ehepartnern, die in einer Wohnung wohnen, sei davon auszugehen, dass sie den Brief noch am selben Tag weitergeben.

Az.: 6 AZR 687/09

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