Mehrarbeit macht aus Teilzeit noch keine Vollzeit

MAINZ (dpa). Eine Teilzeitbeschäftigung wird durch wiederholte Überstunden nicht zu einer Vollzeitstelle. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden.

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Nach Ansicht der Arbeitsrichter kann in diesem Fall nicht ohne weiteres unterstellt werden, der Arbeitsvertrag sei einvernehmlich abgeändert und statt der Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung vereinbart worden.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Arbeitnehmerin ab. Die Frau wollte geltend machen, dass sie sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis befinde. Sie hatte argumentiert, der Arbeitgeber habe für sie in den vergangenen Jahren wiederholt Überstunden angeordnet. Das zeige, dass sie tatsächlich als vollbeschäftigt anzusehen sei und sich die vertraglich vereinbarte Teilzeitbeschäftigung durch die Praxis überholt habe.

Das Landesarbeitsgericht in Mainz sah dies anders. Die Richter argumentierten, für die Umwandlung einer Teilzeitbeschäftigung in eine Vollbeschäftigung sei das Einverständnis beider Vertragspartner nötig. Daran fehle es hier.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Az.: 7 Sa 523/07

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