Verweis auf Corona-Testverordnung

NRW-Gesundheitsministerium untersagt digitale Bürgertests

Nach wenigen Tagen entzieht die Kreisbehörde einer Firma die Zulassung für Bürgertests am Bildschirm. Vom Bund heißt es, eine nur digital überwachte Selbsttestung sei nicht als Bürgertestung zulässig.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Einen kostenlosen Schnelltest mit offiziellem Zertifikat zu Hause durchführen – das ist in Nordrhein-Westfalen erst einmal nicht mehr erlaubt.

Einen kostenlosen Schnelltest mit offiziellem Zertifikat zu Hause durchführen – das ist in Nordrhein-Westfalen erst einmal nicht mehr erlaubt.

© ALEX HALADA / picturedesk.com / picture alliance

Sprockhövel. Böse Überraschung für das Unternehmen DLMC aus dem westfälischen Sprockhövel: Nur wenige Tage nach dem erfolgreichen Start des Angebots von digitalen Corona-Tests hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium (MAGS) den zuständigen Ennepe-Ruhr-Kreis angewiesen, der Firma die Durchführung der kostenlosen Bürgertests zu untersagen.

Grund ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Sie sieht einen Anspruch auf einen „Antigen-Test zur patientennahen Anwendung durch Dritte“ vor. Die Testung in einer Videosprechstunde wird dadurch nicht erfasst. „Wir sind irritiert und frustriert“, sagt DLMC-Geschäftsführerin Dr. Nicola Breithaupt der „Ärzte Zeitung“. In einer Stellungnahme für das MAGS und das BMG macht sich das Unternehmen für eine Anpassung der Testverordnung stark oder eine Klarstellung, dass digital überwachte, kostenlose Bürgertests möglich sind.

Unternehmen will sich weiter für digitale Bürgertests einsetzen

Nach dem dort skizzierten Konzept sollen solche Tests unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein: Durchführung durch geschultes Personal, Ausschluss von Betrug durch Sicherheitssiegel oder eine durchgehende Überwachung, die ausschließliche Verwendung von zugelassenen Schnelltests, die datenschutzkonforme Durchführung der Videoüberwachung durch einen zertifizierten Videodienstanbieter sowie die Identitätsüberprüfung der getesteten Personen. Das alles sind Bedingungen, die DLMC nach eigenen Angaben bereits jetzt erfüllt.

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„Wir werden dafür kämpfen, dass sich etwas bewegt“, kündigt Breithaupt an. Die Reaktionen auf das digitale Angebot zeigten, dass es dafür einen hohen Bedarf gibt. Innerhalb von nur zwei Tagen hat das eigentlich auf das Medizincontrolling spezialisierte Unternehmen 20 .000 Sicherheitssiegel verkauft. Wie berichtet, können die Kunden erst nach Erwerb der Siegel in einer Videosprechstunde einen Selbsttest machen.

Verbot schade ausschließlich den Bürgern

DLCM bietet seinen Kunden nun an, das Geld für die erworbenen Siegel zu erstatten. Alternativ können sie einen Termin für einen kostenpflichtigen Test buchen. Breithaupt hofft, dass die kostenlosen digitalen Tests bald wieder möglich werden. Das Verbot schade ausschließlich den Bürgern.

Denn: „Was wir sonst dem Staat in Rechnung stellen, müssen wir jetzt den Kunden in Rechnung stellen.“ Die Einreiseverpflichtungen des BMG sähen eine digitale Testmöglichkeit explizit vor. Die Testung müsse von geschultem Personal vorgenommen „oder überwacht“ werden. Breithaupt verweist zudem auf Österreich, wo digital überwachte Selbsttests bereits in Wien und Tirol etabliert seien.

Das Zertifikat des Landes Nordrhein-Westfalen brauche das Unternehmen nur für die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung, betont Breithaupt. Die von DLMC ausgestellten Bescheinigungen über die Testung seien deutschlandweit gültig.

Auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ hat das MAGS darauf hingewiesen, dass das digitale Testangebot nicht den Anforderungen der Coronateststruktur-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entspreche. Auch das BMG habe mitgeteilt, dass eine nur digital überwachte Selbsttestung nicht als Bürgertestung zulässig und damit auch nicht abrechenbar sei.

„Es wird dort zwar überlegt, künftig auch beaufsichtigte Selbsttests zuzulassen, aber das rein digitale Beobachtungsformat wurde ausdrücklich ausgeschlossen.“ Das MAGS betont, dass es in die Genehmigung oder Beauftragung für das Angebot von DLMC nicht einbezogen gewesen war.

Kontrollen analoger Testcenter liegen bei den Gesundheitsämtern

Dass etwaige Kontrollen der analogen Teststellen in der Verantwortung der Gesundheitsämter liegen, hat das MAGS derweil in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Elisabeth Müller-Witt klargestellt. Kontrollintervalle seien dafür nicht festgelegt. „Eine landesweite Erfassung von Kontrollen erfolgt nicht“, heißt es.

Stichproben aus den Testproben werden nach Erkenntnis des Ministeriums nicht genommen. Man gehe nicht von einer hohen Fehlerhäufigkeit aus. Positive Antigenschnelltests würden systematisch überprüft und falsch-positive Antigenschnelltests detektiert, betont das MAGS.

Sollte es Beschwerden geben, überprüfe das zuständige Gesundheitsamt die entsprechende Teststelle. Bei Mängeln würden die Betreiber aufgefordert, sie zu beheben. Gegebenenfalls könnte der Betrieb der Teststelle vorübergehend untersagt werden. „Erfolgt keine zufriedenstellende Nachbesserung, ist die dauerhafte Untersagung die Folge.“

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