Glaukom-Früherkennung

Ophthalmologen abgemahnt

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KÖLN. Der Berufsverband der Augenärzte darf in einer Patienteninformation nicht mehr mit der Aussage für die Glaukom-Früherkennung werben, ihre Sinnhaftigkeit sei wissenschaftlich belegt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Verband nach eigenen Angaben erfolgreich abgemahnt. Bei dem Vorstoß gegen die häufig erbrachte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) beziehen sich die Verbraucherschützer auf die Aussage des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, wonach sich der Nutzen der Glaukom-Früherkennung bislang nicht wissenschaftlich belegen lasse, und einer ähnlichen Einschätzung des vom Medizinischen Dienst betriebenen Online-Portals IGeL-Monitor. (iss)

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