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Stationäre Versorgung

Hartmannbund Nordrhein: Personalmindestausstattung muss auch im ärztlichen Sektor sein

In den Kliniken müssen der pflegerische und der ärztliche Bereich mit Blick auf die Personalausstattung und die damit verbundenen Kosten gleichgestellt werden, findet der Hartmannbund Nordrhein.

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Düsseldorf. In den Krankenhäusern müssen die Kosten medizinisch begründeter Personalmindestausstattungen auch im ärztlichen Bereich aus den DRG herausgenommen und direkt durch die Kostenträger erstattet werden. Das hat der Landesverband Nordrhein des Hartmannbundes auf seiner Delegiertenversammlung in Düsseldorf gefordert.

Die Einführung von Personalmindestausstattungen im Pflegedienst habe seit 2019 dem betriebswirtschaftlich motivierten Abbau von Pflegestellen erfreulicherweise ein Ende gesetzt, sagte der Landesvorsitzende Dr. Stefan Schröter. Die Klinikträger hätten durch die 1:1-Kostenerstattung durch die Kostenträger die notwendige Sicherheit erhalten. „Dies ist aber auch für das ärztliche Personal erforderlich, da sich andernfalls betriebswirtschaftliche Überlegungen zur Kostenbegrenzung verstärkt auf die ärztlichen Personalbudgets auszuwirken drohen“, betonte er.

Eine angemessene Personalausstattung sowohl im pflegerischen als auch im ärztlichen Bereich sei die wichtigste qualitätssichernde Maßnahme in den Krankenhäusern schlechthin, sagte Schröter. „Qualität braucht Personal.“ (iss)

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