Kommentar zu Auslagerung

Pragmatische Entscheidung

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Was tun, wenn die Praxis expandiert und die Räume zu klein werden? Eine komplette Verlagerung ist aufwändig und könnte Stammpatienten verschrecken. Die Auslagerung bestimmter Tätigkeiten ist dann eine naheliegende Lösung.

Geht es um mehr als die Durchsicht von Unterlagen oder Verwaltungstätigkeiten am heimischen PC, dann sind Konflikte mit der KV programmiert. Denn die muss darüber wachen, dass geltende Beschränkungen nicht unterlaufen werden.

"Nur wenn" statt "entweder oder" ist das Motto eines Urteils des Landessozialgerichts Schleswig. Statt nur einen von zwei Standorten zu genehmigen, soll die KV prüfen, ob sie Probleme nicht mit Auflagen in den Griff bekommen kann, sodass sie beide Standorte genehmigen kann.

Im Streitfall geht es um ein ausgelagertes Labor für Zervix-Zytologie. Die KV hatte die Genehmigung verweigert, weil der Arzt dort nicht durchgehend anwesend sei. Laut Urteil wird umgekehrt ein Schuh draus: Die KV muss das Labor genehmigen, kann dies aber mit Auflagen zur Anwesenheit verbinden - eine gute und pragmatische Sicht.

Und sollte es zum Streit um die Auflagen kommen, haben Ärzte bei ihrer Abrechnung jedenfalls insoweit Rechtssicherheit, als sie die Auflagen erfüllt haben.

Lesen Sie dazu auch: Zervix-Zytologie: Placet für die Auslagerung aus der Praxis

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