Privatmedizin

Privatärzte sollen ab Juni gegen COVID-19 mitimpfen dürfen

Der Privatärztliche Bundesverband und der PVS Verband haben eine Lösung entwickelt, die auch reinen Privatärzten erlaubt, gegen SARS-CoV-2 zu impfen. Im Juni soll es losgehen – spätestens.

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Kündigte beim Ärztetag an, dass auch Privatärzte bald impfen dürfen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). PVS und PBV haben bereits ein Konzept entwickelt.

Kündigte beim Ärztetag an, dass auch Privatärzte bald impfen dürfen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). PVS und PBV haben bereits ein Konzept entwickelt.

© dpa

Berlin. Am Dienstagvormittag hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beim Ärztetag bereits angekündigt, dass Privatärzte ab Juni in die Corona-Impfkampagne mit einbezogen werden sollen.

Am Abend legten dann der Privatärztliche Bundesverband (PBV) und der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) die Vorschläge auf den Tisch, wie diese Beteiligung der Privatärzte umgesetzt werden könnte. Der „Ärzte Zeitung“ lagen diese Vorschläge am Abend vor.

Keine sichere Authentifizierung

Das Hauptproblem für den Bundesminister, der über die Impfverordnung zunächst nur die Vertragsärzte zum Zuge kommen ließ, war rechtlicher Natur, wie der PBV erläutert. Denn: Eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Impfkampagne sei, dass es eine sichere Authentifizierung von Arztpraxen gibt, die tatsächlich Impfungen durchführen.

Im Gegensatz zu Kassenärzten gibt es für Privatärzte keine einheitliche Nummer über die lebenslange Arztnummer hinaus. Eine LANR hätten auch Ärzte, die schon lange Jahre nicht mehr als Ärzte tätig sind. Auch die in reinen Privatpraxen fehlende Infrastruktur zur Dokumentation der Impffortschritte im Monitoring des RKI stand einer Beteiligung an der Impfkampagne im Wege.

Für beide Probleme sind offenbar jetzt technische Lösungen für alternative Verfahrenswege in Sicht. Den Angaben zufolge haben PBV und PVS zu diesem Zweck das Webportal privat-impft-mit.de entwickelt. Sobald diese technische Lösung in die Impfverordnung aufgenommen worden sei, könne das Impfen auch in Privatpraxen beginnen.

Impfstoffmenge muss geschätzt werden

Zunächst werden alle interessierten Ärztinnen und Ärzte gebeten, sich über das Portal www.privat-impft-mit.de für das Verfahren voranzumelden und die voraussichtlich benötigte Impfstoffmenge abzuschätzen. „Alle Privatärzte können sich dort bei Interesse eintragen. Die Voranmeldung dient zur Abschätzung des Impfstoffbedarfs“, erfuhr die „Ärzte Zeitung“ vom PBV.

Weitere Informationen erhalten die vorregistrierten Privatärzte dann über E-Mail. Die E-Mail-Adresse werde lediglich für die Impfkampagne verwendet. Auch Nichtmitglieder von PVS und PBV könnten sich über das Portal anmelden. Später sollen sich die Praxen dann darüber auch verbindlich registrieren und authentifizieren.

„Privatärzte, die mitimpfen wollen, sollten bei ihrer Landesärztekammer eine Bescheinigung einholen, die bestätigt, dass sie als niedergelassener Privatärztin oder -arzt tätig sind und keine kassenärztliche (Teil-)Zulassung haben“, heißt es auf dem Portal. Nach der Registrierung und der Einrichtung des technischen Weges für die Impfdokumentation können dann auch die Privatärztinnen und -ärzte loslegen. „Wir haben die Zusage, dass das spätestens Anfang Juni der Fall sein wird“, heißt es von PBV und PVS. Das wäre dann in etwa gleichzeitig mit den Betriebsärzten. (ger)

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