Rechnungsbetrug

Reuiger Rentner erhält Bewährungsstrafe

Keine Überraschung: Die Private Krankenversicherung mit fingierten Rechnungen zur Kasse zu bitten, ist Betrug.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Wer seine private Krankenversicherung über längere Zeit betrügt, muss mit einer Haftstrafe rechnen. Mit einem aktuellen Urteil verhängte das Amtsgericht München gegen einen 61-jährigen Rentner eine Haftstrafe von 14 Monaten, setzte diese allerdings zur Bewährung aus.

Von Juni 2011 bis Oktober 2013 hatte der frühere IT-Managementberater 16 Rechnungen einer Ärztin über Leistungen eingereicht, die diese nie erbracht hatte. Ein Masseur hatte zwei Rechnungen ebenfalls komplett erfunden und 16 weitere durch nicht erbrachte Leistungen erhöht.

Insgesamt zahlte die Krankenkasse so 13.550 Euro aus, wovon der Versicherte die Hälfte an die Ärztin beziehungsweise den Masseur weiterreichte. Als Motiv gab der Mann an, er habe keine Schulden hinterlassen wollen, müsse aber von monatlich rund 1000 Euro Einkommen bis zu 250 Euro für Medikamente aufbringen. Weitere 50 Euro pro Monat soll er nun an seine Krankenkasse abstottern.

Die Amtsrichterin wertete die Taten als „Betrug in besonders schweren Fällen“. Zu Lasten des Rentners wertete sie die Zahl der Scheinrechnungen und die Dauer des Betrugs. Allerdings hatte der Masseur trotz eines gegen ihn noch laufenden Strafverfahrens bereist eingeräumt, die Initiative zu dem Betrug sei von ihm ausgegangen. Zudem stellte das Amtsgericht fest, dass die Krankenversicherung den Betrug sehr leicht gemacht habe. Denn die Ärztin habe für mehrere Patienten trotz unterschiedlicher Diagnosen identische Behandlungen in Rechnung gestellt.

Die Rechnungen seien sofort als nicht ordnungsgemäß erkennbar gewesen, weil die Ärztin weder eine Steuer- noch eine Rechnungsnummer angegeben hatte. Deswegen, und weil der Rentner glaubhaft versichert habe, seine Schulden tilgen und künftig „in geordneten Verhältnissen leben“ zu wollen, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Sowohl der Rentner als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten unmittelbar nach Verkündung auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (mwo)

Amtsgericht München Az.: 852 Ds 566 Js 216500/17

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Junge Frau im Rollstuhl

© Julia Zavalishina / stock.adobe.com

Interview

Was eine gute Reha beim Post-COVID-Syndrom ausmacht

Ein älterer Mann muss stark husten und hält eine Hand auf seine Brust.

© Getty Images

Infektionsmanagement

Keuchhusten: Was bei der Behandlung Erwachsener wichtig ist