Rechnungsbetrug

Reuiger Rentner erhält Bewährungsstrafe

Keine Überraschung: Die Private Krankenversicherung mit fingierten Rechnungen zur Kasse zu bitten, ist Betrug.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Wer seine private Krankenversicherung über längere Zeit betrügt, muss mit einer Haftstrafe rechnen. Mit einem aktuellen Urteil verhängte das Amtsgericht München gegen einen 61-jährigen Rentner eine Haftstrafe von 14 Monaten, setzte diese allerdings zur Bewährung aus.

Von Juni 2011 bis Oktober 2013 hatte der frühere IT-Managementberater 16 Rechnungen einer Ärztin über Leistungen eingereicht, die diese nie erbracht hatte. Ein Masseur hatte zwei Rechnungen ebenfalls komplett erfunden und 16 weitere durch nicht erbrachte Leistungen erhöht.

Insgesamt zahlte die Krankenkasse so 13.550 Euro aus, wovon der Versicherte die Hälfte an die Ärztin beziehungsweise den Masseur weiterreichte. Als Motiv gab der Mann an, er habe keine Schulden hinterlassen wollen, müsse aber von monatlich rund 1000 Euro Einkommen bis zu 250 Euro für Medikamente aufbringen. Weitere 50 Euro pro Monat soll er nun an seine Krankenkasse abstottern.

Die Amtsrichterin wertete die Taten als „Betrug in besonders schweren Fällen“. Zu Lasten des Rentners wertete sie die Zahl der Scheinrechnungen und die Dauer des Betrugs. Allerdings hatte der Masseur trotz eines gegen ihn noch laufenden Strafverfahrens bereist eingeräumt, die Initiative zu dem Betrug sei von ihm ausgegangen. Zudem stellte das Amtsgericht fest, dass die Krankenversicherung den Betrug sehr leicht gemacht habe. Denn die Ärztin habe für mehrere Patienten trotz unterschiedlicher Diagnosen identische Behandlungen in Rechnung gestellt.

Die Rechnungen seien sofort als nicht ordnungsgemäß erkennbar gewesen, weil die Ärztin weder eine Steuer- noch eine Rechnungsnummer angegeben hatte. Deswegen, und weil der Rentner glaubhaft versichert habe, seine Schulden tilgen und künftig „in geordneten Verhältnissen leben“ zu wollen, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Sowohl der Rentner als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten unmittelbar nach Verkündung auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (mwo)

Amtsgericht München Az.: 852 Ds 566 Js 216500/17

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!