Sittenwidriges Gehalt - Heim muss nachzahlen

STUTTGART (ger). Wer als Arbeitgeber einer angestellten Mitarbeiterin ein sittenwidrig niedriges Gehalt zahlt, kann auch nach Beschäftigungsende zu einer Nachzahlung verurteilt werden.

Veröffentlicht:
© GaToR-GFX / fotolia.com

© GaToR-GFX / fotolia.com

© GaToR-GFX / fotolia.com

Ein Seniorenwohnheim hatte eine Altenpflegerin mit staatlicher Anerkennung bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden mit 750 Euro Bruttogehalt bezahlt. Nach Abschluss ihrer Tätigkeit machte die Pflegerin Nachzahlungsansprüche wegen Sittenwidrigkeit geltend. Sie bekam vor dem Landesarbeitsgericht München Recht - und eine Nachzahlung von 1229 Euro pro Monat Beschäftigung.

Die Richter sahen einen "wucherähnlichen Tatbestand", der gegeben sei, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten regelmäßigen Tariflohns - ohne besondere Zuschläge -erreiche. Auf das Urteil hat der Stuttgarter Fachanwalt Michael Henn vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte hingewiesen.

LAG München, Az.: 4 Sa 602/09

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert