Kommentar

Störfeuer aus dem Privatlaborbetrieb

Von Monika Peichl Veröffentlicht:

Wenn Laborgemeinschaften mit Preislisten für das GOÄ-Speziallabor auf Kundenfang gehen, dann tun sie sich und der gesamten Ärzteschaft keinen Gefallen. Dass sie Ausfälle durch die EBM-Laborreform zu kompensieren haben, ist keine Entschuldigung. Man kann allerdings nicht behaupten, dass sie schlafende Hunde geweckt hätten. Die privaten Krankenversicherer haben die Laborvergütung in der GOÄ längst im Visier.

Niemand sollte sich zurücklehnen und annehmen, dass die anstehende GOÄ-Novelle mit einer schwarz-gelben Koalition glatt über die Bühne gehen wird. Der Staat hat als Beihilfezahler für seine Beamten ein starkes Interesse daran, den Kostenanstieg zu bremsen. Und die PKV, die zur FDP einen guten Draht hat, wird sich bei den Verhandlungen Gehör zu verschaffen wissen. Laut Brüderles Schubladen-Gutachten hat sie allen Grund, sich Gedanken über ihre Zukunft zu machen.

Die Bundesärztekammer bemüht sich, den Berechnungen der PKV zur Mengensteigerung im Labor - und bei den ärztlichen Leistungen ingesamt - mit eigenen entgegenzutreten, aber einfach ist das vermutlich nicht. Da ist Störfeuer durch solche Aufforderungen zur nicht GOÄ-konformen Abrechnung bezogener Leistungen alles andere als hilfreich.

Lesen Sie dazu auch: Kritik an Preislisten von Laborgemeinschaften

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Exzesse bei Privatlaborleistungen?

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Urteil: Abrechnungsausschlüsse gelten auch arztbezogen

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