Kritik an Preislisten von Laborgemeinschaften

FRANKFURT /MAIN (pei). Arbeiten Laborgemeinschaften durch Werbung für GOÄ-Speziallabor der Honorarsenkung zu? Diesen Vorwurf erheben Kritiker.

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Die Mengensteigerung bei den privat abgerechneten Laborleistungen steht schon länger in der Kritik. Das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung (PKV) nannte die Laborbewertung in einem Diskussionspapier von 2009 "ein krasses Beispiel für die Reformbedürftigkeit der GOÄ". Die "Überbezahlung" bei diesen Leistungen sei nicht zu rechtfertigen.

Verschiedene Laborgemeinschaften werben um neue Einsender mit Preislisten, in denen die Ertragsmöglichkeiten aus Parametern des GOÄ-Abschnitts M III/M IV aufgezeigt werden. Nach Vorgabe der Gebührenordnung müssen diese Leistungen jedoch persönlich oder unter der ständigen Aufsicht des abrechnenden Arztes erbracht werden. Voraussetzung ist zudem der Nachweis der Fachkunde. Rechtlich ist umstritten, ob die Abrechnung bezogener Spezialparameter Betrug darstellt.

Kenner der Laborszene, die ihre Kritik nur anonym äußern wollen, fürchten, dass damit Einschnitten im Privatlabor Vorschub geleistet wird. Wieder einmal könnte durch das Fehlverhalten einer Minderheit Schaden für alle Ärzte entstehen. Seit der Reform des EBM-Labors sei eine "Flucht in die GOÄ-Leistungen" zu beobachten. Die Mengensteigerung resultiere nicht aus Überweisungen an Laborärzte, sondern aus den Praxen und Laborgemeinschaften.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Exzesse bei Privatlaborleistungen?

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