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Sporttauglichkeit

Stress mit Zusatzangebot der Kasse

Eine Krankenkasse schickt ihren Versicherten zum Arzt - für einen Attest der Sporttauglichkeit. Bloß zahlen will sie die Leistung nicht.

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Nur für Sportmediziner.

Nur für Sportmediziner.

© Klaro

KÖLN. Die Untersuchung der Sporttauglichkeit eines Versicherten, der an Gesundheitswochen seiner Krankenkasse teilnehmen möchte, ist keine vertragsärztliche Leistung.

Darauf macht die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) in ihrer Mitgliederzeitschrift "KVNo aktuell" aufmerksam.

Der Hausarzt Dr. Heiner Pasch aus Kürten hatte aus Ärger über die Techniker Krankenkasse (TK) die KVNo eingeschaltet. Ein TK-Versicherter hatte sich an Pasch gewandt, weil er eine Bescheinigung benötigte.

Der Arzt sollte dort ausführen, ob gegen die Teilnahme des Versicherten an einer TK-Gesundheitswoche ärztliche Bedenken bestehen und von welchen Aktivitäten gegebenenfalls abgeraten werden müsse.

Für diese Leistung sollte Pasch lediglich die EBM-Ziffer 01620 - "kurze Bescheinigung oder Zeugnis" - berechnen können.

Das sah der Hausarzt nicht ein. Er hielt die Abrechnung einer sportmedizinischen Untersuchung nach GOÄ für angebracht. Die KVNo teilt seine Bedenken. Nach KV-Einschätzung ist die Bescheinigung über die Sporttauglichkeit für eine Präventionsmaßnahme nicht Teil der vertragsärztlichen Versorgung.

Das gelte auch für das Abstempeln und Unterzeichnen von Bonusheften. "Vielmehr können die Vertragsärzte die ärztlichen Eintragungen nach der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen", betont Annemarie Baro, Leiterin der Stabsstelle Recht der KVNo-Bezirksstelle Köln.

Die KVNo hat der TK mitgeteilt, dass ihr Vorgehen unzulässig sei. Sie hat die Kasse aufgefordert, künftig auf den Hinweis zu verzichten, dass niedergelassene Ärzte für die ärztliche Begutachtung nur die Ziffer 01620 abrechnen können. Die TK hat laut KVNo bislang nicht reagiert.

Hausarzt Pasch hat dem Patienten eine Rechnung über eine individuelle Gesundheitsleistung ausgestellt. Die TK hat sich aber geweigert, die Kosten zu übernehmen. Das Argument: Das wäre nur möglich, wenn sich der Versicherte an einen Sportmediziner gewandt hätte. (iss)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Und wer zahlt jetzt?

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