Testamente sind auch im Falle der Trennung nicht in Stein gemeißelt

Der letzte Wille muss nicht immer der letzte sein. Im Scheidungsfall lässt sich hier einiges revidieren.

Von Sacha Feller

In guten Zeiten sehen Verheiratete ein Testament als Garantie dafür an, dass die Versorgung der Familie auch im Falle des Verscheidens zum Beispiel des Haupternährers gesichert ist. So kann mit einem Testament etwa die "böse Verwandtschaft", die sich dann meist selbst nach jahrelanger Passivität plötzlich auf die Verbundenheit beruft, im Zaum gehalten werden.

In schlechten Zeiten verdammen viele dann das, was sie schriftlich als ihren letzten Willen bekundet haben - zum Beispiel regelmäßig dann, wenn es zur Scheidung kommt. Hier herrschen jedoch eine Reihe von Irrtümern vor. Ein Testament muss kein unabwendbares Schicksal sein.

So stimmt es zum Beispiel keineswegs, dass der Ex-Ehepartner nach der Trennung automatisch alles erbt. Dies ist selbst dann nicht der Fall, wenn er durch ein Testament oder Erbvertrag zum Alleinerben bestimmt wurde.

Denn scheidungswillige Ärzte können jederzeit ihr Testament widerrufen oder bei Gericht abholen, sollte es dort hinterlegt sein. Diese Regelung gilt allerdings nur für Einzeltestamente. Anders sieht dies aus, wenn Ehepartner ein gemeinsames Testament verfasst haben.

Dieses kann durchaus durch einen der Partner widerrufen werden. Dazu bedarf es allerdings eines formalen Aktes und eines Notars. Der Notar muss dem betroffenen Zweit-Unterfertiger des gemeinsamen Testaments den Widerruf offiziell zukommen lassen. Ein Widerspruchsrecht gegen den bekundeten Widerspruch haben Partner wie Ex-Partner dann nicht.

Liegt kein Testament vor, so können Hinterbliebene nach dem Tod des Ex-Partners durchaus auch noch an einen Teil des Erbes kommen. Hier entscheiden die Gerichte dann im Einzelfall.

Rechtsanwalt Sacha Feller ist Fachanwalt für Erbrecht bei Haibach Rechtsanwälte, Gießen und Frankfurt; www.haibach.com Scheidungsforum: Rechtsanwalt Rudolf Haibach beantwortet Lesern der "Ärzte Zeitung" Fragen zur Trennung im Scheidungsforum: www.aerztezeitung.de/community/forums/47.aspx

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