Bonusprogramme

Was weiss die Regierung von der Realität?

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BERLIN. Höhlen Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung aus? Beschleunigen solche Präventionsanreize, an denen derzeit viele gesetzliche und private Kassen stricken, die Entwicklung hin zum gläsernen Patienten?

Abgeordnete der Grünen hegen diese Befürchtungen. Sie haben jetzt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung formuliert, um mehr über den Zuschnitt kostenträger-gesteuerter Verhaltenskontrolle zu erfahren ("Verhaltensbasierte Versicherungstarife - Apps und Wearables in der gesetzlichen Krankenversicherung").

So wollen die Abgeordneten beispielsweise wissen, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen Aufsichtsbehörden Bonusprogramme bereits für unzulässig erklärt haben. Gefragt wird auch nach der Verwendung mobiler Fitness-Tracker wie Wearables oder Gesundheits-Apps sowie nach Vorkehrungen, die persönlichen Daten der Versicherten zu schützen.

Insgesamt umfasst der Fragenkatalog der Grünen-Fraktion 30 Punkte. Dabei interessieren sich die Parlamentarier - entgegen dem Titel der Vorlage - auch für Bonusprogramme und verhaltensbasierte Tarifmodelle der privaten Versicherer. Mit einer Antwort der Bundesregierung wird in zwei bis drei Wochen gerechnet.

Hintergrund: Mit dem vor einem Jahr verabschiedeten Präventionsgesetz wurde die in Paragraf 65a SGB V Abs. 1 verankerte Kann-Bestimmung, die es gesetzlichen Kassen erlaubt, im Rahmen ihrer Satzungen Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten aufzulegen, in eine Soll-Bestimmung umgewandelt. "Demnach müssen die Kassen ihren Versicherten Bonusprogramme für genauer definiertes, gesundheitsbewusstes Verhalten anbieten", heißt es eingangs der Grünen-Anfrage. (cw)

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