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Vermietung

Wohnungs-Förderung nur noch bis Ende 2021

Noch bis 31. Dezember 2021 können Wohnungseigentümer fünf Prozent der Anschaffungskosten geltend machen.

Veröffentlicht:

Berlin. Noch bis Jahresende können Wohnungseigentümer Sonderabschreibungen auf ihre Mietwohnungen steuerlich geltend machen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) weist darauf hin, dass das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus am 31. Dezember ausläuft.

Fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung können demnach befristet auf vier Jahre steuerlich geltend gemacht werden– zusätzlich zur geltenden linearen Abschreibung. Dies summiere sich in den ersten vier Jahren auf 28 Prozent, heißt es.

Wichtig: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen bestimmte Summen nicht überschreiten, und die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet werden. Außerdem seien Aufwendungen für Grundstück und Außenanlagen – auch im Falle der Anschaffung – nicht begünstigt.

Der VPB erinnert daran, dass Bauanträge bis 31. Dezember eingereicht werden müssen. Laut Mitteilung stellen private Bauherren 80 Prozent der Mietwohnungen auf dem deutschen Markt. (kaha)

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