Pneumokokken und Co

Diese Änderungen gibt es bei der Impfempfehlung

Die neuen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sehen Änderungen beim Pneumokokkenschutz von Säuglingen und bei der Gelbfieberimpfung vor.

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:
Bei den Impfempfehlungen von Säuglingen gibt es einige Änderungen.

Bei den Impfempfehlungen von Säuglingen gibt es einige Änderungen.

© mbt_studio / fotolia.com

BERLIN. Wichtigste Änderungen im neuen Impfkalender betreffen, wie bereits kurz berichtet, die Pneumokokken-Impfung von Säuglingen (Epi Bull 2015; 34: 327). Für diese reichen künftig drei statt bisher vier Dosen eines Konjugatimpfstoffs aus (im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten).

Für die bestmögliche Wirksamkeit müssen die einzelnen Impftermine unbedingt eingehalten werden, betont das Robert Koch-Institut in einer Mitteilung.

Dies gilt auch für die letzte Dosis im Alter von 11-14 Monaten. Diese ist für die Aufrechterhaltung des individuellen Impfschutzes und für den Herdenschutz ausschlaggebend.

Neues 2+1-Schema

Das neue 2+1-Schema hat den Vorteil, dass Säuglinge im Alter von drei Monaten eine Impfung weniger benötigen. Neue Daten zur Wirksamkeit des kürzeren Impfschemas hatten die Änderung möglich gemacht. Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) wird unverändert das 3+1-Schema empfohlen (im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten).

Mit der Pneumokokken-Impfung sollen Hospitalisierung, Behinderung und Tod infolge schwerer Erkrankungen reduziert werden. Die Zahl wird in Deutschland auf elf Fälle pro 100.000 Kinder im Alter unter fünf Jahren geschätzt.

Der seit 2013 verfügbare Impfstoff gegen Meningokokken B wird jetzt Personen mit spezifischen Grundkrankheiten empfohlen (Indikationsimpfung). Die Entscheidung hierfür sollen Ärzte nach individueller Risikoabschätzung treffen.

Bei der Gelbfieberimpfung empfiehlt die STIKO aufgrund der Änderungen in den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) keine Auffrischimpfung mehr. Die Änderung wurde möglich, nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Studien auf einen lebenslangen Impfschutz nach einmaliger Gelbfieberimpfung hingewiesen haben.

Änderung bei Varizella-Zoster-Immunglobulinen

Änderungen gibt es auch bei den Varizella-Zoster-Immunglobulinen. Diese sind bei fehlender Immunität gegen das Varizella-Zoster-Virus wichtig, wenn ein erhöhtes Risiko für eine schwere Windpocken-Infektion besteht und nicht mit dem Lebendimpfstoff geimpft werden kann.

Hier hat die STIKO ihre Empfehlung beim Personenkreis für die Impfung (Neu: Frühgeborene mit Erreger-Kontakt) und dem Zeitraum der Anwendung (bis zehn Tage nach Erregerkontakt) erweitert.

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