Wenn die Grippe-Pandemie kommt - Praxen können sich mit Notfallplan vorbereiten
Eine Pandemie mit dem Schweinegrippen-Virus liegt im Bereich des Möglichen. Deshalb sollten sich Ärzte und ihre Praxisteams jetzt daran machen, einen Notfallplan zu erarbeiten. Wie dieser auszusehen hat, dafür gibt es Hilfen im Internet.
Veröffentlicht:Aus aktuellem Anlass weist die KBV auf ihrer Website prominent auf einen Leitfaden zum "Risikomanagement in der Arztpraxis" hin. Er enthält handfeste Empfehlungen der KBV, Bundesärztekammer sowie der Berufsgenossenschaften für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, wie Niedergelassene sich mit Hilfe eines Notfallplans auf den Pandemiefall vorbereiten können.
Gut für Ärzte und Medizinische Fachangestellte: Der Ratgeber enthält Mustervorlagen für Mitarbeiterunterweisungen und Patienteninformationen, eine To-do-Checkliste zur Vorbereitung auf den Pandemiefall sowie einen Plan, in dem die wichtigsten Telefonnummern und Adressen von Behörden, Krankenhäusern oder Apothekern eingetragen werden können.
Jeder Mitarbeiter bekommt Aufgaben zugewiesen
Erste Anlaufstelle für Patienten sind die Hausärzte. Vor allem sie sollten sich jetzt, wenn noch nicht geschehen, an die Ausarbeitung eines Notfallplans machen. In ihm sollte als erstes festgehalten werden, welcher Mitarbeiter in der Praxis im Pandemiefall welche Sonderaufgaben wahrnimmt. In einem Organigramm wird so beispielsweise niedergeschrieben, wer die Patientenlenkung, die Flächendesinfektion oder die Materialbeschaffung übernimmt. Zum Notfallplan gehören außerdem Alarmierungschecklisten mit Telefonnummern aller Mitarbeiter und einer Anrufreihenfolge.
Trennung der Patienten ist wichtig
Mustervorlagen sind im Internet abrufbar.
Damit ist es jedoch noch nicht getan. Gemeinsam muss sich das Praxisteam auch Gedanken darüber machen, wie möglicherweise Grippe-Infizierte von anderen Patienten während der Sprechstunden getrennt werden können. Nur so kann die Verbreitung des Virus minimiert werden. Zum Beispiel bietet es sich an, eine eine Fiebersprechstunde nur für akut Erkrankte am Nachmittag anzubieten. Dafür müssen sich die Betroffenen anmelden. Aushänge und entsprechende Ansagetexte auf dem Anrufbeantworter müssen die Patienten dann über diese veränderten Sprechzeiten informieren.
Eine aufwendigere Alternative wäre die räumliche Trennung der Patienten. In diesem Fall müssten getrennte Eingangsbereiche, getrennte Warte- und Sprechzimmer eingerichtet werden. Ohne eine entsprechende Größe der Praxis wird diese Art der Trennung freilich nicht funktionieren.
Eine Musterbetriebsanweisung gibt außerdem einen Überblick, welche Hygieneregeln zwingend zu beachten sind: Wenn Patienten niesen oder husten, sollten sie ihre Hände danach desinfizieren. Benutzte Einwegtücher gehören in verschlossene Abfallbehälter - das verringert die Ansteckungsgefahr.
www.kbv.de ("Aktuell")
So werden Praxismitarbeiter geschützt
- Aufklärung über Risiken, Übertragungswege und Krankheitsanzeichen
- frühzeitige Impfung aller Mitarbeiter
- Hygieneschulungen
- Schutzkleidung
- Verhaltensregeln, zum Beispiel direkten Körperkontakt wie Händeschütteln vermeiden
- regelmäßiges Lüften
- keine Klimaanlage
- spezielle Desinfektion durch das Reinigungspersonal
- antivirale Medikamente einlagern
- bei Erkrankung: rasche Isolation, Aufnahme im Notfallzimmer, Arbeitsverbot, Benachrichtigung der Angehörigen
- Mehr zum Thema auf unserer Schweinegrippe-Sonderseite
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