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Bei der Umsetzung nicht knausern!

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:

Wenn das Hautkrebs-Screening am ersten Juli zur Kassenleistung wird, übernimmt Deutschland in Sachen Prävention und Früherkennung erstmals seit Längerem wieder eine Trendsetter-Funktion in Europa. Das kann nur gut sein: Patienten mit einem Melanom haben eine Heilungschance von über 90 Prozent, wenn der Tumor nicht mehr als einen Millimeter dick ist.

Bei zwei bis vier Millimetern sind es schon keine 50 Prozent mehr. Anders als bei Darm oder Brust braucht es für die Frühdiagnostik von Hautkrebs keine endoskopische Untersuchung und kein teures radiologisches Verfahren. Simples aufmerksames Ansehen des Patienten genügt. Einfach. Schnell. Komplikationsfrei.

Dass Hausärzte in das Screening eingebunden werden, ist vor diesem Hintergrund geradezu zwingend. Falls das Screening von der Bevölkerung angenommen wird - Erfahrungen mit anderen regionalen Screening-Projekten sprechen dafür -, dann werden es die Dermatologen allein gar nicht leisten können.

Dass die deutschen Hausärzte mitmachen werden, daran braucht niemand zu zweifeln. Doch gibt es mit der ausstehenden Vergütungsentscheidung noch eine nicht ganz unwesentliche Unbekannte. Hier ist jetzt Konsequenz angesagt: Wer einen internationalen Trend setzen will, der darf bei der Umsetzung nicht knausern. Eine halbe Stunde veranschlagen Dermatologen für ein Screening. Das muss sich auch in der Vergütung widerspiegeln.

Lesen Sie dazu auch: Kostenfreies Hautkrebs-Screening ab Juli 2008

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