Palliativversorgung

Oft langt schon die theoretische Option auf Sterbehilfe

Eine gute palliative Versorgung gibt Sterbenden Sicherheit – und senkt die Wahrscheinlichkeit, dass todkranke Patienten Sterbehilfe in Anspruch nehmen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Sterbehilfe – auch nach der Rechtssprechung von 2015 gibt es juristische Fragen zu klären.

Sterbehilfe – auch nach der Rechtssprechung von 2015 gibt es juristische Fragen zu klären.

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DÜSSELDORF. Viele Menschen, die Mitglied in einem Sterbehilfeverein werden, suchen die Gewissheit, dass ihnen die Möglichkeit eines assistierten Suizids offensteht – nur die wenigsten wählen diesen Weg tatsächlich. "Die Sicherheit, dass man sich einen Notausgang offenhält, scheint das Leben vor dem Tod ganz wesentlich zu erleichtern", sagte Professor Dieter Birnbacher, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), bei einer Veranstaltung des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CDU Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Birnbacher, der Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer ist, verwies auf die Erfahrungen in der Schweiz. Beim Verein Exit seien die Mitgliederzahlen stark gestiegen, die Zahl der assistierten Suizide nehme aber ab. "Die Angebote der Palliativmedizin werden besser bekannter und immer attraktiver", erklärte er die Entwicklung.

Auch im US-Staat Oregon, wo der "Death with Dignity Act" Schwerstkranken den assistierten Suizid erlaubt, bleibe die Umsetzung die Ausnahme. Schon die theoretische Möglichkeit gebe Patienten das Gefühl, wieder Kontrolle über ihr Leben zu haben.

Angst vor der letzten Phase

Bei den Mitgliedern der DGHS sei die Motivlage ähnlich. "Sie möchten die Sicherheit haben, so zu sterben, wie sie es sich vorstellen", sagte Birnbacher. Dabei seien die individuellen Vorstellungen sehr unterschiedlich. Ein zentrales Bedürfnis der Menschen sei, dass ihnen die Angst vor der letzten Lebensphase genommen wird.

Birnbacher hält das in der angelsächsischen Welt bereits etablierte Konzept des "advance care planning" für sinnvoll, das mit "gesundheitliche Versorgungsplanung" oder "vorausschauende Versorgungsplanung" übersetzt wird. Dabei spiele die Beratung eine wichtige Rolle. "Ich versuche, das Thema in der Bundesärztekammer voranzubringen", sagte Birnbacher. Es sei notwendig, für die Beratung Qualitätskriterien zu definieren.

Er informiere seine Patienten früh über die verschiedenen Möglichkeiten der Palliativmedizin, berichtete der Hausarzt und Palliativmediziner Dr. Claudius Löns aus Düsseldorf. Dazu gehöre die Information über die palliative Sedierung für den Fall, dass die Symptomlast zu groß wird. "Von den Patienten, die palliativ umsorgt sind, greifen nur drei bis fünf Prozent darauf zurück", sagte er. Auch hier ist der entscheidende Grund, dass die Menschen wissen, dass ihnen ein letzter Weg offensteht. "Die palliative Sedierung gibt Sicherheit, deshalb wird sie so selten in Anspruch genommen", erklärte Löns.

In der Palliativmedizin sei entscheidend, dass die Ärzte auf Augenhöhe mit den Patienten und mit einem multiprofessionellen Team arbeiten. Der Palliativmediziner müsse viel über den Patienten wissen und ihn verstehen, um ihm Angebote zur Linderung des Leids machen zu können. "Palliativmedizin ist anderes ärztliches Denken." Das bedeute aber nicht besseres ärztliches Denken, betonte er.

Die Debatte über die Aufnahme des Paragrafen 217 "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" ins Strafgesetzbuch im Jahr 2015 habe die Palliativmedizin in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, sagte Löns. "Für uns Palliativmediziner hat es noch nie so viel Reklame gegeben wie zu der Zeit, als das Gesetz diskutiert wurde." Davon sei allerdings nicht viel übrig geblieben.

Erhebliches Risiko für Ärzte

Gegen das Gesetz gab es eine Reihe von Verfassungsbeschwerden, auch von Ärzten. Über sie sei noch nicht entschieden worden, sagte der Düsseldorfer Medizinrechtler Dr. Christoph Jansen. Juristen unterscheiden zwischen gewerbsmäßig und erwerbsmäßig, erläuterte er. Erwerbsmäßig bezeichne den hauptsächlichen Broterwerb, die Geschäftsmäßigkeit fange schon bei jeder Wiederholung an. Dabei komme es nicht darauf an, ob man für die Tätigkeit Geld bekommt oder nicht. "Das ist ein erhebliches Risiko für Ärzte", sagte Jansen.

Gerade bei Themen wie Sterbebegleitung und Sterbehilfe sei die Zusammenarbeit von Ärzten und Juristen wichtig. "Ohne die Mediziner könnten wir vieles gar nicht beurteilen."

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