Erstmals ist E-Health explizit in EU-Richtlinie erwähnt

Die EU-Kommission drängt auf eine rasche elektronische Vernetzung in den Gesundheitssystemen der Mitgliedsstaaten.

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BUDAPEST (gvg). In der kürzlich verabschiedeten Richtlinie zu Patientenrechten im grenzüberschreitenden Reiseverkehr findet sich der im Vorfeld stark umstrittene Artikel 14, in dem erstmals E-Health explizit erwähnt wird. Er sieht die Bildung eines europaweiten E-Health-Gremiums auf Ebene der Gesundheits- und Sozialministerien vor.

Diese freiwillige Arbeitsgruppe soll auf einen einheitlichen medizinischen Basisdatensatz in Europa hinarbeiten und einheitliche Wege der Identifizierung und Authentifizierung in E-Health-Netzen suchen.

Vorarbeiten dazu hat das europäische epSOS-Projekt geleistet, das unter schwedischer Führung den elektronischen Austausch von Patientendaten zwischen Mitgliedsstaaten prototypisch umgesetzt hat. Bisher hätten 13 Länder Bereitschaft signalisiert, damit nun auch in den Echtbetrieb gehen zu wollen, sagte Daniel Forslund vom schwedischen Gesundheitsministerium beim jährlichen E-Health-Kongress der EU-Kommission.

Die Bundesrepublik hinkt noch hinterher

Deutschland hat sich dem Vernehmen nach noch nicht entschieden. Hierzulande ist ein grenzüberschreitender Datenaustausch derzeit ohnehin noch nicht sinnvoll möglich. Der Grund: die fehlende E-Health-Struktur.

Die neue EU-Richtlinie muss bis Oktober 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Parlamentarierin Antonyia Parvanova kritisierte, dass einige Mitgliedsstaaten dem Wunsch nach einer Harmonisierung der E-Health-Bemühungen kategorisch widersprochen hätten.

Mit Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip seien Diskussionen systematisch erstickt worden, so Parvanova, die sich per Videobotschaft an die Delegierten wandte. Nach dieser Vorgeschichte wertet die EU es jetzt als Erfolg, dass der Artikel 14 überhaupt zustande gekommen ist.

E-Assistenten für mehr Unabhängigkeit im Alter

Neben der neuen Richtlinie nahm in Budapest die neue "Innovationspartnerschaft für ein aktives und gesundes Altern" breiten Raum ein. Sie zielt darauf ab, die Verbreitung elektronischer Assistenzsysteme zu fördern, damit die Menschen im Alter länger in den eigenen vier Wänden leben können.

Angesprochen werden sollen Unternehmen, Sozialdienste und kommunale Verwaltungen, die sich im Rahmen der Innovationspartnerschaft über Umsetzungs- und Finanzierungsmodelle austauschen.

In Vorbereitung befindet sich bei der EU-Kommission außerdem ein neuer E-Health-Aktionsplan, der Ende des Jahres vorgelegt werden soll.

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